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Neue Umweltbonus-Richtlinie kommt am 09. Dezember

Frau an Ladestation
Frau an Ladestation, Bild: unsplash

Business. Elektromobilität. Ab dem kommenden Jahr sollen neue Regelungen für die vom Bund und den Herstellern gemeinsam finanzierte Elektroauto-Kaufprämie, die man Umweltbonus nennt, gelten. Die neuen Umweltbonus-Richtlinien sollen am 09. Dezember kommen.

Laut kfz-betrieb.de wird die neue Förderrichtlinie am 09. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht und soll dann auch in Kraft treten.

Dementsprechend steht der Inhalt der Richtlinie demnächst fest. Bereits im Sommer hat Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angegeben, was die auf die Bevölkerung zukommen wird. Ab 2023 werden Plug-In-Hybride gar nicht mehr bezuschusst. Das BMWK konzentriert sich komplett auf die Förderung von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen. Aber auch hier gibt es Abstriche, denn die Höhe der staatlichen Prämie schrumpft von derzeit bis zu 6.000 auf 4.500 Euro.

Als weitere Neuerung der Richtlinie wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate erhöht. Dadurch soll der schnelle Weiterverkauf geförderter Neuwagen ins Ausland unterbunden werden. Laut des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wird es gegenüber den bisher bekannten Details wohl nur eine Änderung geben.

„Was sich hingegen ändern wird, ist die Förderung ab dem 1. September 2023. Bislang war vorgesehen, dass ab dem September 2023 ausschließlich Privatpersonen und gemeinnützige Vereine gefördert werden. Nach der nunmehr bekannten Richtlinie werden nur noch Privatpersonen weiterhin vom Umweltbonus profitieren. Gemeinnützige Organisationen finden wie Gewerbetreibende inklusive Kleingewerbebetriebe keine Berücksichtigung mehr“, erklärte Marcus Weller vom ZDK.

Bundesanteil gibt es erst nach Zulassung

Dem Verband liegt die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie vor, weshalb der ZDK seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert hat. Die wiederholte Forderung, anstelle des Zulassungsdatums das Bestelldatum als Förderkriterium zu verwenden, hat es nicht in die finale Fassung geschafft. Damit gewähren nur die Hersteller ihren Ein-Drittel-Anteil am Umweltbonus direkt als Nettorabatt beim Erwerb. Der Rest wird nach wie vor erst nach Zulassung des Neuwagens vom Staat gewährt.

Im darauffolgenden Jahr, 2024, soll der Umweltbonus noch einmal gesenkt werden. Dann werden private Käufer:innen nur noch mit 3.000 Euro vom Staat bezuschusst.

„Dies ist und bleibt eine kundenunfreundliche Lösung“, so Weller mit Blick auf die staatliche Förderung erst nach Zulassung. Aufgrund der langen Lieferzeiten wisse weder der Kunde noch der Händler, welche Förderung der Kunde tatsächlich erhalte.


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