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Neue Ladepflicht für Gebäude: Parkplätze sollen fit fürs E-Auto werden

Laden soll künftig dort leichter werden, wo Autos ohnehin lange stehen: zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes, kurz GEIG, gebilligt. Sobald die Neufassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, können die neuen Vorgaben in Kraft treten.
Die Reform betrifft vor allem Wohn- und Gewerbegebäude mit größeren Parkflächen. Ziel ist es, neue Gebäude stärker für Elektromobilität vorzubereiten und bestehende Parkplätze schrittweise mit Ladeinfrastruktur auszustatten.
Mehr Vorbereitung bei Wohngebäuden
Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen müssen künftig mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden. Die übrigen Stellplätze benötigen Leitungsinfrastruktur, außerdem muss mindestens ein Ladepunkt entstehen. Auch bei größeren Renovierungen greifen neue Pflichten, wenn im Zuge der Sanierung Parkplatz oder elektrische Infrastruktur erneuert werden.
Damit soll verhindert werden, dass Wallboxen später nur mit hohem Aufwand nachgerüstet werden können. Für E-Auto-Fahrer ist das ein wichtiger Punkt, denn der einfachste Ladeplatz bleibt meist der eigene Stellplatz.
Neue Regeln für Supermärkte, Büros und Firmenparkplätze
Auch Nichtwohngebäude werden stärker in die Pflicht genommen. Bei bestehenden Gebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027: Eigentümer müssen entweder einen Ladepunkt je zehn Stellplätze errichten oder mindestens die Hälfte der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur vorbereiten.
Für öffentlich zugängliche Parkplätze, etwa bei Supermärkten oder Baumärkten, wird die Regel flexibler. Dort zählt künftig nicht nur die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung. Ein großer Parkplatz kann also auch mit weniger, dafür stärkeren Schnellladepunkten die Vorgaben erfüllen.
Mehr Laden im Alltag
Die neue Ladepflicht ist kein spektakulärer Modellstart, könnte den Alltag von E-Auto-Fahrern aber spürbar verändern. Entscheidend ist, dass Ladeinfrastruktur nicht nur an Autobahnen entsteht, sondern dort, wo Fahrzeuge regelmäßig stehen.
Wenn Wohnen, Arbeiten und Einkaufen häufiger mit Lademöglichkeiten verbunden werden, verliert das Elektroauto einen seiner größten Alltagsnachteile. Genau deshalb ist die GEIG-Novelle ein wichtiger Schritt für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität.
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