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KfW-Förderung

Neue Fördergelder für Elektroautos, die bei der Arbeit laden

Ladeanschluss Elektro-Auto
Ladeanschluss Elektro-Auto; Bild: unsplash

Elektromobilität. Der Topf an KfW-Fördergeldern für private Wallboxen ist vor gut drei Wochen versiegt. Nun geht es dank neuer Fördergelder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Unternehmen weiter. Künftig wird auch das Laden von Elektroautos an nicht öffentlichen Ladestationen an Arbeitsplätzen gefördert.

Vor zwei Tagen hat das BMVI die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. In ihr heißt es, dass Unternehmen und Kommunen ab dem 23. November eine Förderung zum Aufbau nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur beantragen können.

„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern“, erklärt Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“

Laut BMVI werden der Erwerb und die Errichtung neuer, nicht öffentlich zugänglicher, stationärer Ladestationen inklusive Netzanschluss gefördert. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Ladeinfrastruktur an Stellplätzen auf Liegenschaften befindet, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Parken von Beschäftigten-Fahrzeugen vorgesehen sind.

„Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken“, erklärt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Diese Förderbedingungen gibt es

Laut der Förderrichtlinien des BMVI sind „Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten“ des Unternehmens errichten, antragsberechtigt.

Es können maximal 900 Euro pro Ladepunkt aber auch nur 70 Prozent der förderlichen Ausgaben beantragt werden. Gefördert werden lediglich Ladestationen mit einer Leistung von 22 Kilowatt.

Hersteller von Ladevorrichtungen können auf der Webseite der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur die Förderfähigkeit ihrer Produkte prüfen lassen. Insofern die technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die förderfähigen Ladevorrichtungen in die Liste mit aufgenommen. Es ist zwingend notwendig, dass der Zuschuss noch vor dem Bauvorhaben beantragt wird. Erst nach Vertragsabschluss mit der Förderbank KfW darf die Ladestation bestellt werden.


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