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Mannschaftsbus missbraucht Rettungsgasse

Rettungsgasse auf Autobahn
So sieht eine vorbildliche Rettungsgasse aus, Bild: Pixabay

Für eine Kuriosität hat die Polizei in NRW gesorgt. Nach dem Spiel des FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach war es am Samstag-Nachmittag zu einem Auffahrunfall auf der vom Stadion wegführenden Autobahn gekommen. In der vorbildlich gebildeten Rettungsgasse bemerkten Augenzeugen plötzlich, dass der Mannschaftsbus des FC Bayern von Polizeiwägen eskortiert den Stau umfahren konnte. Die Polizei hat angekündigt, den Vorfall intern aufklären zu wollen.

Wann und wie muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse ist ein sinnvolles Mittel, um Rettungskräften den Weg in einem Stau freizumachen. Das Bilden der Rettungsgasse ist verpflichtend, sobald sich ein Stau bildet. Die mal mehr, mal weniger gut ausgeübte Praxis sorgt dafür, dass Polizei, Feuerwehr und Sanitäter schnell am Unfallort sein können, ohne den Standstreifen nutzen zu müssen. Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem ganz linken Fahrstreifen einer Autobahn und der rechts daneben liegenden Spur gebildet werden. Eine zweispurige Autobahn bildet die Rettungsgasse logischerweise zwischen den beiden Spuren. Bei einer dreispurigen Autobahn muss zwischen der linken und der mittleren Spur Platz gemacht werden. Wer die Rettungsgasse blockiert oder nicht an ihrer Entstehung mitwirkt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 200 €, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Wer hat Schuld am Missbrauch der Rettungsgasse?

Ob dem Busfahrer des FCB-Mannschaftsbus ebenfalls eine Strafe droht, ist ungewiss. Die Rechtslage ist unklar, wenn ein Polizeiwagen das unerlaubte Befahren der Rettungsgasse unterstützt. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat jedenfalls angekündigt, den Vorfall intern zu untersuchen. Eine Entlassung oder Versetzung haben die Beamten jedoch nicht zu befürchten. Wie das Ganze im Fall einer Behinderung ausgesehen hätte, steht auf einem anderen Blatt Papier.

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PolizeiRettungsgasse

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