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Keine Benachteiligung festgestellt: Ex-VW-Manager kassieren Niederlage am Arbeitsgericht

VW-Werk in Wolfsburg, Schornsteine, Backstein
VW-Werk in Wolfsburg, Quelle: Akhil Simha, Unsplash
    • VW hat vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen einen Erfolg erzielt.
    • Das Gericht wies die Schadenersatzklagen zweier ehemaliger VW-Manager ab, die zusammen rund 7,5 Millionen Euro gefordert hatten.
    • Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger nicht ausreichend nachweisen, dass ihnen bestimmte Beförderungen zugestanden hätten und diese ihnen zu Unrecht verweigert worden seien.

VW setzt sich vor Gericht gegen einige seiner ehemaligen Manager durch. Die sahen ihre Karrieren durch den Konzern behindert: Zu Unrecht, wie die Richter nun feststellten.  Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht in Hannover die bereits zuvor getroffene Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig.

Noch kein endgültiges Urteil

Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht endgültig beendet. Das Gericht ließ ausdrücklich eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu, wie der NDR berichtet. Zudem laufen weitere Verfahren, in denen sich die beiden ehemaligen Führungskräfte gegen ihre zwischenzeitlich ausgesprochenen Kündigungen wehren.

Konzernstrafe für Whistleblower?

Die früheren Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Nach eigenen Angaben seien sie benachteiligt worden, nachdem sie auf mögliche Missstände innerhalb des Konzerns aufmerksam gemacht hatten. Konkret ging es um interne Berichte über möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern von Modellen von Volkswagen Nutzfahrzeuge.

Den Angaben zufolge arbeiteten die Kläger in einer nach dem Dieselskandal eingerichteten Abteilung, die potenzielle Missstände im Konzern aufdecken sollte. Nachdem sie die Vorwürfe zunächst intern und später auch extern gemeldet hatten, sahen sie sich nach eigener Darstellung beruflich benachteiligt. Neben Schadenersatz forderten sie deshalb auch Schmerzensgeld.

Volkswagen begrüßte das Urteil. Das Unternehmen erklärte nach der Verhandlung, sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt zu sehen. Repressalien gegen die beiden Mitarbeiter habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Zudem betonte der Konzern erneut, dass nach seiner Einschätzung keine Gesundheitsgefahr durch die beanstandeten Bauteile bestanden habe.

VW steckt in einer teils branchenbedingten, teils hausgemachten Krise und hat sich einen strengen Sparkurs verordnet. Unter anderem durch großzügige Abfindungen versuchen die Wolfsburger, hoch dotierte Verträge zügig zu beenden.


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