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Jedes Jahr zum TÜV? ADAC begrüßt Absage der EU-Staaten

Unfall
Unfall, Bild: Pixabay

Sollten ältere Autos öfter zum TÜV? Die EU-Kommission möchte das und hatte sich für eine jährliche Hauptuntersuchung eingesetzt. Der Plan ist nun aber im Rat der Mitgliedsstaaten durchgefallen, sehr zur Freude des ADAC.

Der ADAC ordnet die vom Rat der EU verabschiedeten Weichenstellungen zur Hauptuntersuchung insgesamt als konstruktiv ein. Besonders die Entscheidung, die zuvor diskutierte jährliche HU für ältere Fahrzeuge nicht weiterzuverfolgen, erfährt klare Rückendeckung. Aus Sicht des Mobilitätsclubs hätte ein solcher Jahresrhythmus die Halterseite spürbar belastet, ohne dass dies technisch oder sicherheitsrelevant notwendig wäre. Die Absage des Rates an den Vorschlag der EU-Kommission wird daher als wichtiges Orientierungszeichen gewertet, so ADAC Technikpräsident Karsten Schulze.

Veralteter eCall wird kein TÜV-Mangel

Ebenfalls auf der Plusseite verbucht der Club die Bestätigung, dass der Wegfall der 2G/3G-Netze und die Folgen für den eCall nicht als Mangel im Rahmen der HU einzustufen sind. Da zahlreiche Fahrzeuge ein eCall-System nutzen, das auf diesen Mobilfunkstandards basiert, sorgt die Entscheidung für deutliche Rechtssicherheit bei den Haltern. Die Abschaltung der alten Mobilfunknetze in vielen Ländern, darunter Deutschland, wo 3G inzwischen flächendeckend verschwunden ist, sorgt allerdings dafür, dass das automatische Notrufsystem, das als potenzieller Lebensretter bei Unfällen in allen seit 2019 verkauften Neuwagen mitfährt, heute vielerorts nutzlos ist.

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Skeptisch bewertet der ADAC hingegen die Unterstützung des Rates für eine zusätzliche NOx-Messung analog zur Linie der EU-Kommission. Nach Einschätzung des Clubs liefern die bereits integrierten Sensorsysteme valide und belastbare Emissionsdaten, eine externe Messung würde keinen Mehrwert generieren, jedoch zusätzliche Kosten für die Verbraucher erzeugen.

Mit dem heutigen Ratsbeschluss sind die behandelten  Fragen allerdings noch nicht abschließend geklärt worden. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im April 2026 seine Position definieren, erst danach kann der Trilog starten. Die finale Gesetzesfassung entsteht folglich erst nach Abschluss dieser Verhandlungen.


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