Tesla
Happige Rechnung: Tesla soll sechs Milliarden Dollar an Anwälte zahlen
Elon Musk sollte rund 56 Milliarden Dollar an erfolgsbasierter Vergütung erhalten: In seiner Funktion als Tesla-CEO sollte ihm dieser Betrag in Form von Aktienpaketen zufließen. Dagegen hatte ein Aktionär des E-Autobauers erfolgreich geklagt. Die von ihm beauftragten Anwälte wollen nun ihr Honorar auch in Form von Tesla-Aktien abbuchen – und das hat es in sich.
Es ist nicht ohne eine gewisse Ironie: Tesla sollte seinem Gründer und CEO Elon Musk rund 56 Milliarden Dollar zahlen… Diese gigantische Summe sollte in Form von Aktienoptionen fließen, die den Gründer des Autobauers zum Kauf von Anteilsscheinen zu deutlich reduzierten Kursen berechtigt hätten.
Kläger: CEO verdient viel zu viel
Richard Tornetta, ein Aktionär von Tesla, klagte gegen die Vereinbarung. Die mit Musk vereinbarten Zielvorgaben seien zu lasch und daher wenig aussagekräftig für die Performance des CEO als Manager gewesen. Die zuständige Richterin in Delaware gab der Klage Ende Januar statt und erklärte den Deal für ungültig. Was nun noch folgt, ist die Rechnung der Anwälte.
Tesla soll üppiges Honorar an Anwälte zahlen
Tesla soll nun eine gesalzene Anwaltsrechnung berappen. Die beläuft sich auf satte sechs Milliarden Dollar. Das entspricht einem Stundensatz von 288.888 Dollar die Stunde – vollkommen angemessen, finden die Anwälte, berichtet die Süddeutsche. Ein Team der drei Kanzleien Bernstein Litowitz Berger & Grossmann und Friedman Oster & Tejtel hatte den Fall für den Kläger betreut.
Die Anwälte sehen in ihrer Rechnungsstellung sogar einen Vorteil für Tesla: Dem Unternehmen sei durch das erreichte Urteil immerhin eine milliardenschwere Vergütung an seinen Gründer und CEO erspart geblieben. Sollte die Forderung Bestand haben, wäre sie die höchste Anwaltsrechnung, die jemals in den USA gestellt wurde, sie fällt etwa zehnmal so hoch aus, wie die bislang höchste Rechnung, die für einen Fall geschrieben wurde.
Wenig überraschend findet Elon Musk den ganzen Vorgang weniger spaßig: Er bezeichnet die Einlassung der Anwälte und ihre Rechnung als skandalös.
Quellen
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