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Gesundheitsministerium plant Rauchverbot im Auto

Das Rauchen im Auto könnte bald Verboten werden - zumindest in der Anwesenheit von Schwangeren und Minderjährigen, Quelle: Unsplash

Das Bundesgesundheitsministerium von Minister Karl Lauterbach (SPD) plant wohl ein Rauchverbot im Auto. Sind Minderjährige oder Schwangere mit an Bord, soll das Rauchen in Autos in Zukunft wohl verboten werden. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums zur Cannabis-Legalisierung hervor.

Wie hängen Cannabis und das Rauchverbot zusammen?

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP haben sich im ihren Koalitionsvertrag auf die teilweise Legalisierung von Cannabis geeinigt. Um das Vorhaben umzusetzen, ist eine Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes notwendig. Im Rahmen der Änderung möchte Gesundheitsminister Lauterbach ein Verbot für Rauchen im Auto durchsetzen, falls Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Wie gefährlich ist das Passivrauchen?

Aus dem Papier geht hervor, dass Passivrauchen ein durchaus ernsthaftes Problem ist. „Bereits beim Rauchen einer Zigarette steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide an.“ Zudem sorgt das geringe Raumvolumen in einem Auto dafür, dass die Konzentration von Rauch schnell in einem Bereich, der für die Gesundheit schädlich ist. Während es beim Rauchen im Freien genug Ausweichmöglichkeiten gibt, sollen durch das Gesetz Schwangere und vor allem Minderjährige vor Risiken des Passivrauchens geschützt werden.

Wie ist die Rechtslage?

Der Entwurf ist noch nicht mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt, es kann also noch zu Änderungen kommen. In Deutschland gilt das Auto als privater Raum, weshalb das Gesetz bei Klage vor Gericht scheitern könnte. In anderen Ländern werden hohe Geldstrafen fällig, sollte im Auto geraucht werden. In Italien wird das Rauch im Auto, wenn Schwangere oder Minderjährige anwesend sind, mit bis zu 500 Euro Bußgeld belangt. Auch in Frankreich, Belgien Großbritannien und Österreich gibt es entsprechende Verbote. In Griechenland wird das Rauchen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren mit 1.500 Euro belegt.

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