Irreführende Werbung
Gericht verurteilt Tesla zum Rückkauf eines Model S Plaid

Ein Gericht in Oslo hat Tesla dazu verpflichtet, einem norwegischen Kunden sein Model S Plaid zum vollen Kaufpreis zurückzunehmen und zusätzlich die Gerichtskosten zu tragen. Der Fall sorgt für Aufsehen, denn das Urteil basiert auf dem Vorwurf der irreführenden Werbung.
Tesla Model S Plaid versagt auf Rennstrecke
Kläger Vilhelm Dybwad hatte das Elektrofahrzeug mit 1.022 PS und einer Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 2,1 Sekunden für Fahrten auf der Rennstrecke gekauft. Doch bereits beim ersten Fahrlehrgang auf dem Kurs in Rudskogen kam die Ernüchterung: Nach zwei starken Bremsmanövern versagte die Bremsanlage. Dybwad stellte fest, dass die Bremskraft massiv nachließ – ein Sicherheitsrisiko.
Ein technisches Gutachten des norwegischen Automobilclubs Amcar, bei dem Dybwad Mitglied ist, bestätigte seine Beobachtungen. Die Standardbremsen des Model S Plaid überhitzten nach kurzer Belastung. Damit seien sie für die Nutzung auf Rennstrecken ungeeignet, urteilten die Gutachter.
Norwegisches Gericht gibt Kläger Recht
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Tesla hatte das Model S Plaid weltweit auch als Track Car vermarktet – unter anderem mit Werbevideos von Fahrten auf dem Nürburgring. Dabei war laut Urteil nicht klar ersichtlich, dass für ernsthaften Rennstreckeneinsatz ein zusätzliches Bremspaket mit Karbon-Keramik-Anlage notwendig ist. Dieses Upgrade war zum Kaufzeitpunkt von Dybwads Fahrzeug noch gar nicht verfügbar.
Das Gericht sah darin eine irreführende Werbepraxis. Es stellte einen Mangel im Sinne des norwegischen Verbraucherschutzgesetzes fest. Zwar funktioniere das Fahrzeug im Alltag problemlos, doch das Versprechen von Rennstreckentauglichkeit sei nicht erfüllt worden.
Tesla muss nun den Kaufpreis in Höhe von 1.244.302 norwegischen Kronen (rund 105.000 Euro) erstatten und die Gerichtskosten in Höhe von fast 23.000 Euro übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Tesla kann Berufung einlegen.
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