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Dieselskandal: BGH prüft Schadenersatz-Forderungen gegen Audi

Audi A3 Limousine
Audi A3 Limousine; Quelle: Pressefoto

Business. Im Dieselskandal haben die meisten Audi-Käufer den Mutterkonzern VW auf Schadenersatz verklagt. Aber auch direkt gegen den Autobauer Audi gibt es Forderungen. Am heutigen Donnerstag werden die obersten Zivilrichter:innen des Bundesgerichtshofs (BGH) vier neue Fälle verhandeln. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Den Verhandlungen im Dieselskandal von Audi liegt zugrunde, dass der Skandalmotor EA189 auch in einigen Diesel-Modellen von Audi steckt. Entwickelt wurde dieser aber von Volkswagen.

Ein Audi-Sprecher teilte mit: „Daher liegt aus unserer Sicht keine angebliche sittenwidrig schädigende Täuschung vor.“

BGH urteilt erneut

Bereits zweimal hat der BGH über Schadenersatz-Klagen gegen Audi geurteilt und dabei sehr hohe Hürden aufgestellt. Die bloße Tatsache, dass der Motor auch bei dem Ingolstädter Autobauer eingesetzt wurde, reichte den Karlsruher Richtern bisher nicht aus. Sie verlange konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen von Audi von dem Abgasbetrug wenigstens wussten. Allerdings sei eine „Wissenszurechnung“ über die Grenzen des Konzerns schlichtweg nicht möglich.

Die neuen Fälle kommen alle vom Oberlandesgericht München. Dieses sicherte den Klägern Schadenersatz zu. Die Richter dort meinten, dass Audi seine Kunden sehr wohl getäuscht hätte. Es scheine ausgeschlossen, dass ein Motor ohne eigene Prüfung und Kenntnis der wesentlichen Merkmale quasi blind eingebaut worden sei. Dagegen hat Audi Revision eingelegt.

© dpa-infocom, dpa:211124-99-129428/3


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