Mercedes-Benz
Diesel-Affäre: Ex-Daimler-Chef Zetsche muss in den Zeugenstand

Der langjährige Streit um die Diesel-Affäre holt die Mercedes-Benz Group erneut ein. Am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt eine entscheidende Phase im Musterverfahren der Anleger: Der frühere Konzernlenker Dieter Zetsche soll am Dienstag aussagen. Es geht um Milliardenforderungen und die Frage, was die Chefetage wirklich wusste.
Die Schatten der Vergangenheit sind lang: Während die Diesel-Affäre im öffentlichen Bewusstsein oft schon als abgeschlossen gilt, wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart nun ein zentrales Kapitel der juristischen Aufarbeitung aufgeschlagen. Im Fokus steht Dieter Zetsche, der den Konzern in jenen Jahren führte, als die Branche durch den Abgasskandal erschüttert wurde.
Prominente Zeugenliste: Was wusste der Vorstand?
Ab Dienstag wird es im Gerichtssaal konkret, berichtet der SWR. Das OLG hat eine dreitägige Beweisaufnahme angesetzt, zu der nicht nur Dieter Zetsche, sondern auch ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied sowie diverse Mitarbeiter geladen sind.
Das Gericht will vor allem eine Kernfrage klären: Gab es eine bewusste Entscheidung im Vorstand, EU-Emissionsnormen zu umgehen? Es geht um den Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen nicht das Werk einzelner Ingenieure waren, sondern Resultat einer strategischen Entscheidung der Konzernspitze. Zetsche stand in der kritischen Zeit ab 2015, als der Skandal zunächst bei Volkswagen bekannt wurde, an der Spitze des Daimler-Konzerns (heute Mercedes-Benz).
Anleger fordern 1,25 Milliarden Euro
In diesem Verfahren sitzen keine getäuschten Autokäufer auf der Klägerbank, sondern Kapitalanleger. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Mercedes-Benz Group AG habe ihre kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten verletzt.
Die Argumentation der Kläger ist eindeutig:
- Der Konzern habe den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen verschwiegen.
- Dadurch seien Investoren über die wahren Risiken und Umstände getäuscht worden.
- Hätte der Markt Bescheid gewusst, wäre der Aktienkurs anders verlaufen.
Die Anleger machen geltend, dass ihnen durch den Kursverlauf Verluste entstanden sind, und fordern Schadensersatz in Höhe von inzwischen 1,25 Milliarden Euro.
Die Position von Mercedes-Benz: Eine Sprecherin des Unternehmens wies die Vorwürfe erneut zurück: „Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind.“ Die Ansprüche der Kläger hält der Konzern für unbegründet.
Musterverfahren soll Klarheit schaffen
Der aktuelle Prozess ist ein sogenanntes Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Das Ziel ist Effizienz: Am Landgericht Stuttgart sind derzeit rund 170 einzelne Verfahren gegen Mercedes anhängig. Statt jedes einzeln zu verhandeln, bündelt das OLG die zentralen Fragen. Das Urteil im Musterverfahren wird dann bindend für alle ausgesetzten Einzelklagen sein, die danach am Landgericht weitergeführt werden können.
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