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Bericht: Bund und Länder wollen Einsatz von Handy-Blitzern vorantreiben

Autounfall
Autounfall, Bild: Pixabay
    • Der Einsatz sogenannter Handy-Blitzer könnte künftig in ganz Deutschland erlaubt werden.Bund und Länder sprechen sich einem Medienbericht zufolge dafür aus, eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die automatisierte Kontrolle der Handynutzung am Steuer zu schaffen.
    • Bislang ist der Einsatz entsprechender Überwachungssysteme lediglich in Rheinland-Pfalz ausdrücklich gesetzlich geregelt.

      Handy-Blitzer kommen auf deutschen Straßen in Zukunft womöglich deutlich häufiger zum Einsatz. Wie die Rheinische Post unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums berichtet, unterstützt das Ressort von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger die Forderung der Länder nach einer bundesweiten Regelung. Hintergrund ist die weiterhin hohe Zahl von Verkehrsverstößen durch die Nutzung von Smartphones während der Fahrt.

Handy-Blitzer Flächendeckend: Bundesverkehrsministerium unterstützt einheitliche Regelung

In der Stellungnahme heißt es, moderne Überwachungstechnologien besäßen ein erhebliches Potenzial, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu verbessern und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Bundesländer hatten zuvor gefordert, eine technikoffene und bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz der Kontrollsysteme zu schaffen. Damit sollen unterschiedliche landesrechtliche Vorschriften vermieden werden.

Ohne eine entsprechende Regelung drohe nach Einschätzung der Länder eine zersplitterte Rechtslage. Eine bundeseinheitliche Grundlage könnte es den Behörden ermöglichen, unterschiedliche technische Systeme einzusetzen, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Positive Erfahrungen in Rheinland-Pfalz

Als Vorbild dient Rheinland-Pfalz, wo der Einsatz von Handy-Blitzern bereits gesetzlich geregelt ist. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums wurden dort bislang durchweg positive Erfahrungen mit der Technologie gesammelt.

Die Kontrollsysteme können beispielsweise auf Autobahnbrücken installiert werden und vorbeifahrende Fahrzeuge überwachen. Anders als herkömmliche Geschwindigkeitsmessanlagen erfassen sie nicht die gefahrene Geschwindigkeit, sondern sollen erkennen, ob ein Fahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt.

Dafür werden Kamerasysteme eingesetzt, deren Software Bildmaterial automatisiert auswertet. Die Technik analysiert unter anderem Form, Abmessungen und Farben möglicher Mobiltelefone sowie typische Körperhaltungen von Personen, die während der Fahrt ein Smartphone bedienen.

Auf diese Weise sollen mögliche Verstöße identifiziert und für eine weitere Prüfung durch die zuständigen Behörden erfasst werden.

100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist bereits nach geltendem Verkehrsrecht verboten. Wer während der Fahrt ein Smartphone aufnimmt oder bedient, muss im Regelfall mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.

Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall können höhere Bußgelder und weitere Sanktionen hinzukommen.

Die geplante bundesweite Zulassung der Handy-Blitzer würde somit keine neuen Verbote schaffen. Vielmehr sollen bestehende Vorschriften durch zusätzliche technische Kontrollmöglichkeiten konsequenter durchgesetzt werden.

Wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Auch konkrete Vorgaben zur Datenspeicherung, zur technischen Zulassung der Geräte und zum Datenschutz sind bislang nicht bekannt.

Mit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung könnten künftig auch andere Bundesländer die automatisierte Überwachung der Handynutzung im Straßenverkehr einführen.


Über den Autor

Roman van Genabith

Roman van Genabith ist Journalist und Autor bei Sparneuwagen.de. Seine Schwerpunkte liegen auf Elektromobilität, Automobilwirtschaft, Marktentwicklungen und Mobilitätspolitik. Dabei ordnet er aktuelle Entwicklungen auch anhand ihrer wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe ein.