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Batterie-Brandrisiko beim Mercedes EQA: Inzwischen drei Urteile zugunsten von Käufern

Autohaus von Mercedes-Benz, Quelle: Unsplash

Im Februar und März berichteten wir bereits ausführlich über den großen Rückruf, den notwendigen Batterietausch und das potenzielle Brandrisiko bei den elektrischen Modellen Mercedes EQA und EQB. Nun zeigt dieser Rückruf erste juristische Konsequenzen. Was bedeuten die ersten Gerichtsurteile für betroffene Fahrer?

Neues Urteil vom Landgericht Frankfurt (Oder)

Nach Angaben der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am 14. August 2026 die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen gebrauchten Mercedes EQA 250+ angeordnet. Wichtig hierbei: Verurteilt wurde nicht die Mercedes-Benz AG selbst, gegen die die unmittelbaren Ansprüche abgewiesen wurden, sondern der verkaufende Mercedes-Vertragshändler. Dieser muss laut Kanzlei 20.170,45 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen und die Käuferin von den restlichen Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen. Das Gericht wertete den konkreten Verdacht einer erhöhten Brandgefahr durch die verbaute Hochvoltbatterie als Sachmangel. Interessant für die juristische Entwicklung ist hierbei, dass das Gericht ausdrücklich auf ein vorheriges Urteil des Landgerichts Stuttgart verwies.

Bereits drei erstinstanzliche Entscheidungen

Mit der neuen Entscheidung aus Frankfurt (Oder) liegen inzwischen drei erstinstanzliche Urteile aus zwei verschiedenen Landgerichten vor. Zuvor hatte bereits das Landgericht Stuttgart am 30. Juli in zwei Verfahren zugunsten der Kläger entschieden. In einem der Stuttgarter Fälle bekam ein Käufer gegen die Rückgabe seines EQA eine Summe von 51.791,09 Euro zugesprochen. In dem zweiten Fall ging es neben der reinen Fahrzeugrückgabe zusätzlich um eine laufende Finanzierung.

Kein generelles Rückgaberecht für alle Besitzer

So vielversprechend diese ersten Entscheidungen für klagende Autokäufer klingen, gibt es eine sehr wichtige Einschränkung. Es handelt sich bei diesen Verfahren keinesfalls um Grundsatzurteile und sie sind aktuell noch nicht rechtskräftig. Daraus folgt ausdrücklich kein generelles Rückgaberecht für alle EQA- oder EQB-Besitzer. Jeder Sachverhalt muss individuell juristisch bewertet werden.

Nach unserer Recherche sind die vollständigen Urteilstexte derzeit nicht über die öffentlich zugänglichen Entscheidungsdatenbanken der Gerichte abrufbar. Die detaillierteste und primärnaheste öffentlich zugängliche Quelle ist derzeit die Kanzlei, die die Kläger vertreten hat und die Details am 24. August veröffentlichte. Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit natürlich auf dem Laufenden.

 


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