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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: BMV will E-Autos und Ladeinfrastruktur stärken

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Wallbox, Quelle: Eren Goldman, Unsplash

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat einen umfangreichen Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vorgelegt, der aktuell noch in der Ressortabstimmung ist. Der Plan formuliert ambitionierte Ziele und konkrete Maßnahmen, um Deutschlands Stromnetz, den Ausbau von Ladepunkten, Förderung und Nutzerfreundlichkeit im Elektrofahrzeug-Sektor auf ein neues Level zu heben.

Die Herausforderung: Nachfrage trifft auf Infrastruktur

Der Masterplan erkennt zentral, dass der Erfolg der Elektromobilität nicht nur vom Ausbau der Ladeinfrastruktur abhängt, sondern auch von der zugehörigen Nachfrage: Nur wenn genügend E-Fahrzeuge unterwegs sind, wird sich die Investition tragen.

Vor wenigen Tagen hat sich Bundesumweltminister Schneider erst für einen neue Kaufprämie für E-Autos für Geringverdiener ausgesprochen.

Fünf Schwerpunktbereiche des Masterplans

Nachfrage und Finanzierung stärken

  • Elektroautos sollen weiter gefördert werden. Die Kfz-Steuerbefreiung für neue reine Elektroautos soll über 2025 hinaus verlängert werden.
  • Eine Kommunikationskampagne zur Stärkung von Akzeptanz und Vertrauen in Elektromobilität ist vorgesehen.
  • Speziell für Mehrparteienhäuser soll es eine neue Förderung geben, mit der neben Wallboxen auch Netzanschlusskosten berücksichtigt werden sollen.

Umsetzung beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen

  • Die gesetzlichen Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen pragmatisch umgesetzt werden, mit flexiblen Lösungen für Ladepunkte an Nichtwohngebäuden.
  • Ladeinfrastruktur im Außenbereich wird privilegiert behandelt, etwa durch Sonderregelungen im Bau- und Raumordnungsrecht.
  • Kommunen werden durch modulare Werkzeuge (Ausschreibungsmuster, Checklisten etc.) unterstützt, um Standorte effizient zu planen und Genehmigungen zu erleichtern.

Wettbewerb & Preistransparenz schaffen

  • Ladepreise für Ad-hoc-Nutzer (also spontane Ladevorgänge) sollen über eine zentrale Preistransparenzstelle abrufbar sein.
  • Im öffentlichen Straßenraum sollen Vergabeverfahren fair und diskriminierungsfrei gestaltet werden, um Vielfalt und Marktteilnahme zu fördern.
  • Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die nationalen Rahmenbedingungen die Vorgaben aus der AFIR wirksam ergänzen.

Integration ins Stromnetz

  • Netzanschlussverfahren sollen digitalisiert und standardisiert werden.
  • Netzbetreiber müssen künftig Auskünfte zu verfügbaren Netzkapazitäten bereitstellen – auch über Online-Tools.
  • Innovationen wie bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) oder Batteriewechselsysteme für E-Lkw werden durch Pilotprojekte und Förderkomponenten unterstützt.
  • Im Bereich Cybersicherheit werden Anforderungen an Ladeinfrastrukturbetreiber und Backend-Systeme gestärkt, um Risiken gegen Manipulation oder Datenangriffe zu mindern.

Nutzerfreundlichkeit & Zugänglichkeit

  • Blockiergebühren für Normal-Ladepunkte zwischen 22 Uhr und 8 Uhr sollen entfallen, sofern das Laden noch läuft.
  • Eine Mindestanzahl barrierefreier Ladepunkte wird eingeführt, damit auch Menschen mit Behinderungen einfacher laden können.
  • Reservierungsfunktionen für Ladeinfrastruktur, insbesondere für Lkw und Busse, werden ins Auge gefasst.
  • Die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) soll bis 2026 auch Park- und Ladeprivilegien für E-Nutzfahrzeuge ermöglichen und die Laufzeit der gesetzlichen Anreize verlängern.

Kritik und offene Fragen

Während der Masterplan einen breit angelegten Fahrplan vorgibt, bleibt einiges noch unkonkret: Die Finanzierung vieler Maßnahmen hängt von zukünftigen Haushaltsmittelentscheidungen ab. Ob die Mittel dafür zur Verfügung stehen, ist derzeit ungewiss. Zudem steht die Frage im Raum, ob Netzkapazitäten in Ballungsräumen und entlang stark frequentierter Achsen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Anforderungen im Schwerverkehr, insbesondere bei E-Lkw und -Bussen, stellen enorme Herausforderungen an Netz, Fläche und Finanzierungsmodelle. Nicht zuletzt wird die exakte Ausgestaltung der Förderprogramme, besonders für private Haushalte, Wohngebäudegemeinschaften und kommunale Flächen, mit Spannung erwartet.

Ausblick: Nächste Schritte und Bedeutung

Der vorliegende Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 legt den Grundstein für die praktische Umsetzung der deutschen Elektrifizierungsstrategie im Verkehrssektor. In den kommenden Monaten werden Anpassungen möglich sein, bevor das Papier final beschlossen wird.


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