Analyse
ADAC kritisiert Preisunterschiede beim Ad-hoc-Laden von E-Autos

Seit Inkrafttreten der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) im April 2024 gelten neue Vorgaben für Schnellladesäulen in der EU. Neu installierte Ladepunkte ab 50 kW müssen seither mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit ausgestattet sein – ein Schritt hin zu mehr Nutzerfreundlichkeit beim Laden von Elektroautos. Doch eine aktuelle Stichprobe des ADAC zeigt: Beim Ad-hoc-Laden, also dem spontanen Laden ohne Vertrag, sind die Preisunterschiede teils drastisch – und für Verbraucher schwer nachvollziehbar.
Schnellladen: Lokale Unterschiede immer nich immens
Der Automobilclub hat exemplarisch Ladepreise an Autobahnen untersucht und festgestellt, dass das Laden ohne Vertragsbindung beim gleichen Anbieter bis zu 62 Prozent teurer sein kann als mit Vertrag – selbst wenn dieser keine Grundgebühr enthält. So verlangt etwa EWE Go 84 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beim Ad-hoc-Laden, während vertraglich gebundene Nutzer nur 52 Cent/kWh zahlen. Noch teurer wird es bei EnBW, wo Ad-hoc-Kunden 87 Cent/kWh zahlen – 28 Cent mehr als mit Vertrag. Die günstigsten Ad-hoc-Tarife boten Citywatt und EAM mit 64 Cent/kWh.
Der ADAC kritisiert die teils massiven Preisunterschiede scharf. „Verbraucher werden durch hohe Ad-hoc-Tarife regelrecht in Verträge gedrängt“, so ein Sprecher des Clubs. Das widerspreche dem Ziel der AFIR-Verordnung, den Zugang zur Ladeinfrastruktur niederschwellig und diskriminierungsfrei zu gestalten. Ein unkompliziertes Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte müsse Standard werden – besonders für Gelegenheitsnutzer oder Dienstreisende ohne feste Vertragsbindung.
Versteckte Hürden: Vorautorisierung und Preiswirrwarr
Ein weiteres Ärgernis für viele Nutzer ist laut ADAC die sogenannte Vorautorisierungsgebühr: Einzelne Betreiber buchen beim Start des Ladevorgangs pauschal bis zu 150 Euro auf der Kreditkarte. Der nicht genutzte Betrag wird zwar zurückgebucht, doch die Rückerstattung kann sich je nach Bank mehrere Tage verzögern. Für Kunden bedeutet das eine unnötige Belastung und mangelnde Planbarkeit – gerade bei häufigem Laden oder auf Reisen.
Zusätzlich bemängelt der ADAC die mangelnde Preistransparenz. Zwar sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Ladepreise klar, verständlich und in Echtzeit an der Ladesäule sowie digital anzugeben – doch die Realität sieht häufig anders aus. Laut einer ADAC-Umfrage fordern 96 Prozent der Befragten, dass Preise wie beim Tanken vorab klar angezeigt werden. Über die Hälfte hält die aktuelle Preisgestaltung an Ladepunkten für nicht transparent genug.
Besonders intransparent seien laut ADAC vertragsbasierte Tarife mit und ohne Grundgebühr, deren Preisvorteile sich oft schwer vergleichen lassen. Einige Anbieter rechnen in Euro ab, andere gewähren prozentuale Rabatte. Die ADAC-Stichprobe zeigt zudem: Auch wenn Tarife mit monatlicher Grundgebühr zu günstigeren Strompreisen führen können, variieren Umfang und Preis solcher Tarifpakete teils erheblich. Verbraucher sollten daher genau prüfen, ob sich ein fester Vertrag für ihr Ladeverhalten tatsächlich lohnt.
Forderung nach Marktüberwachung und fairen Preisen
Um die Entwicklung der Elektromobilität nicht auszubremsen, fordert der ADAC eine stärkere regulatorische Kontrolle. Eine zentrale Forderung: die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise beim Bundeskartellamt – nach dem Vorbild der Kraftstoff-Preisüberwachung. Diese Maßnahme könne helfen, mehr Wettbewerb und Preisfairness auf dem Lademarkt zu schaffen.
„Laden muss so einfach, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sein wie Tanken“, betont der ADAC. Die aktuell teils massiven Preisunterschiede zwischen Ad-hoc- und Vertragstarifen gefährden das Vertrauen der Verbraucher und bremsen die Akzeptanz der Elektromobilität. Nur mit fairen, transparenten und benutzerfreundlichen Bedingungen kann der Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland gelingen.
Hintergrund zur AFIR-Verordnung
Die EU-Verordnung zur Infrastruktur alternativer Kraftstoffe (AFIR) schreibt seit April 2024 vor, dass neue Schnellladesäulen ab 50 kW mit kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten ausgestattet sein müssen. Ziel ist ein flächendeckender, einfach zugänglicher Ladeinfrastrukturausbau für alle Verkehrsteilnehmer.
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