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Weniger BAFA 2023: Neue Umweltbonus-Richtlinie in Kraft getreten

Volkswagen ID.3
Volkswagen ID.3; Quelle: Pressefoto

Business. Elektromobilität. Nach der Ankündigung Ende November ist nun die neue Umweltbonus-Richtlinie in Kraft getreten.

Die novellierte Förderrichtlinie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit auch offiziell in Kraft getreten. Laut Förderrichtlinie werden Elektroautos ab 2023 geringer vom Staat bezuschusst. Die Kaufunterstützung für Plug-In-Hybride entfällt gänzlich. Darüber hinaus gibt es weitere zentrale Änderungen.

Welche Änderungen gibt es für das kommende Jahr und für 2024?

Die neue Richtlinie zur Kaufförderung von Elektroautos tritt ab dem 01. Januar 2023 in Kraft. Ab dann gilt:

  • Plug-In-Hybride können keine Förderanträge mehr stellen
  • für rein batterieelektrische und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge gelten neue, reduzierte Fördersätze
  • die Mindesthaltedauer wird von 12 auf 24 Monate angehoben
  • es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtwagen nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können
  • ab dem 01. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen
  • ab dem 01. Januar 2024 wird und anderem der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde seit Beginn des Förderprogramms im Juli 2016 die Elektroautoförderprämie für bereits 1,64 Millionen Fahrzeuge beantragt. Der Anteil der teilnehmenden Hersteller, wie Volkswagen, BMW, Audi und Co, beträgt auch nach der Anpassung weiterhin ein Drittel der Förderung. Die Hersteller gewähren ihren Anteil in Form eines Nettorabatts, wohingegen der Bundesanteil erst nach Zulassung zurückerstattet wird. Bisher galt eine Fördersumme von 9.000 Euro. Ab kommendem Jahr gibt es maximal 7.500 Euro.

Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2023
Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2023; Quelle: BAFA

Ab 2024 werden die Fördergelder für Elektroautos des Bundes noch einmal gekürzt.

Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2024
Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge 2024; Quelle: BAFA

Themen des Beitrags:
BAFA

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