Ratgeber
Wann darf man die Lichthupe nutzen?
Die sogenannte Lichthupe ist ein probates Mittel, um im Straßenverkehr auf sich aufmerksam zu machen. Mit der Lichthupe ist das kurze Aufblenden des Fernlichts gemeint. Viele nutzen das auf der Überholspur der Autobahn, um dem vorneweg fahrenden Fahrzeug zu signalisieren, dass man gerne vorbeifahren würde. Besonders bei BMW-Fahrer:innen hält sich der Mythos, dass sie besonders gerne drängeln. Die Lichthupe ist allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Welche das sind und was bei einem Missbrauch der Lichthupe droht, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Lichthupe: In diesen Situationen ist sie erlaubt
Grundsätzlich ist es so, dass die Lichthupe nur für sehr kurze Zeit verwendet werden darf. Das wiederholte Aufblenden mit dem Fernlicht darf dabei nur wenige Sekunden lang dauern und niemanden blenden. Ausdrücklich erlaubt ist die Lichthupe nur in zwei Situationen.
Die Lichthupe als Ankündigung eines Überholvorgangs
Wer nachts auf der Bundesstraße oder Autobahn unterwegs ist, darf mithilfe der Lichthupe einen Überholvorgang ankündigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Lichthupe zum Drängeln erlaubt ist. Der regelkonforme Ablauf sieht folgendermaßen aus:
- Blinker setzen.
- Kurz die Lichthupe betätigen
- Zügig vorbeiziehen und mit dem nötigen Sicherheitsabstand wieder vor dem überholten Fahrzeug einscheren.
Die Lichthupe als Warnung vor Gefahren
Der zweite vorgesehene Anwendungsfall ist die Lichthupe als Warnung vor einer Gefahr. Damit ist nicht etwa der nächste Blitzer gemeint, sondern beispielsweise ein Unfall oder Gefahr, die im Verzug ist. Dazu zählt beispielsweise das Warnen entgegenkommender Fahrzeuge vor Wildtieren direkt am Straßenrand. Auch darf man ein entgegenkommendes Fahrzeug mit der Lichthupe darauf hinweisen, dass dieses das normale Licht nicht angeschaltet hat. Bei Missbrauch der Lichthupe drohen empfindliche Strafen.
Lichthupe: Was passiert bei Missbrauch?
Wer die Lichthupe zur Warnung vor einem Blitzer, zum Grüßen eines bekannten Verkehrsteilnehmers oder zum Drängeln verwendet, muss mit einer Strafe rechnen. Bei einfachen Vergehen wird meist ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig. Anders sieht es bei Nötigung aus. Sollte die Lichthupe zum Drängeln missbraucht werden, kann es empfindlichere Strafen geben. Je nach Schwere des Missbrauchs werden hier regelmäßig Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen angeordnet und durchgesetzt.
Was für die Lichthupe gilt, ist auch für die akustische Hupe die Voraussetzung. Diese darf lediglich in Gefahrensituationen oder zum Ankündigen eines Überholvorgangs eingesetzt werden. Das aggressive Anhupen, wenn es einem zu langsam vorwärts geht, wird empfindlich bestraft.
Fazit zur Lichthupe
Die Lichthupe darf nicht missbraucht werden. In extremen Fällen der Nötigung, etwa beim Drängeln auf der Autobahn, muss mit einem Fahrverbot oder einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Wer seinen Überholvorgang auf einer engen Straße im Dunkeln ankündigen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr hinweisen möchte, darf hierzu kurz die Lichthupe betätigen. Die gleichen Regeln gelten für die akustische Hupe. Wer sich einen Neuwagen oder ein Leasingauto zulegt, sollte diese Regeln vor der ersten Fahrt im Kopf haben.
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