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Leasing mit Bürgen oder zweitem Vertragsnehmer: So klappt die Zusage trotz geringer Bonität

Autoschlüssel zum Leasingwagen
Autoschlüssel zum Leasingwagen; Bild: unsplash

Ein neues Auto leasen, aber die Leasinggesellschaft lehnt den Antrag wegen einer mäßigen Schufa, befristeter Arbeitsverträge oder einem zu geringen Einkommen ab? Dieses Szenario ist ärgerlich, bedeutet aber nicht das Ende des automobilen Traums. Mit einem Bürgen oder einem zweiten Leasingnehmer im Vertrag lässt sich die eigene Bonität maßgeblich aufwerten. Wir zeigen, wie die Zusage für das Wunschfahrzeug dennoch klappt und worauf beide Parteien achten müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Bürge und zweitem Leasingnehmer?

Sowohl ein Bürge als auch ein zweiter Vertragsnehmer dienen der Bank als zusätzliche finanzielle Sicherheit. Die rechtlichen Konsequenzen im Alltag unterscheiden sich jedoch stark:

Ein zweiter Leasingnehmer tritt als gleichwertiger Vertragspartner auf. Er haftet vom ersten Tag an solidarisch für alle Kosten und genießt im Gegenzug die gleichen Rechte am Fahrzeug. Ein Bürge hingegen springt erst dann ein, wenn der eigentliche Leasingnehmer seinen monatlichen Raten nicht mehr nachkommen kann.

Merkmal Zweiter Leasingnehmer Bürge
Vertragsstatus Gleichberechtigter Hauptvertragspartner Tritt ausschließlich als Sicherheitgeber auf
Haftung Solidarisch (sofort für alle Raten haftbar) Subsidiär (haftet erst bei Zahlungsausfall)
Fahrzeugnutzung Uneingeschränktes Nutzungsrecht Kein automatisches Recht auf Fahrzeugnutzung
Schufa-Eintrag Leasingvertrag wird in der Schufa vermerkt Wird als Bürgschaft in der Schufa hinterlegt
Akzeptanz der Bank Sehr hoch (bevorzugte Lösung der Anbieter) Mittel (nicht jede Bank akzeptiert reine Bürgen)

Voraussetzungen für den Bürgen oder zweiten Leasingnehmer

Damit die Bank den Helfer als Sicherheit akzeptiert und den Leasingvertrag freigibt, muss dieser eine makellose finanzielle Weste vorweisen. Folgende Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein:

  • Einwandfreie Bonität: Keine negativen Schufa-Einträge.
  • Sicheres Einkommen: Ein festes, unbefristetes Arbeitsverhältnis, das die Probezeit bereits überschritten hat.
  • Ausreichendes Gehalt: Das Nettoeinkommen muss hoch genug sein, um im Zweifel den eigenen Lebensunterhalt plus die Leasingraten problemlos decken zu können.
  • Wohnsitz: Fester Wohnsitz sowie eine Bankverbindung in Deutschland.

Vor- und Nachteile dieser Vertragsmodelle

Bevor Eltern, Partner oder Freunde für einen Leasingvertrag unterschreiben, sollten die Konsequenzen klar abgewogen werden.

Vorteile Nachteile
Zusage: Ermöglicht das Leasing trotz schwacher eigener Bonität (z.B. bei Studenten oder Azubis). Risiko: Hohes finanzielles Risiko für den Bürgen/Mitvertragspartner bei Zahlungsausfall.
Konditionen: Führt oft zu besseren Konditionen oder dem Wegfall von Sonderzahlungen. Schufa-Belastung: Die Bonität des Helfers wird belastet, was eigene Kreditaufnahmen erschweren kann.
Flexibilität: Teure Leasing-Sonderzahlungen können oft vermieden werden. Konfliktpotenzial: Bei finanziellen Engpässen drohen familiäre oder freundschaftliche Spannungen.

Fazit: Gemeinsam zum Wunschauto

Das Leasing mit einem zweiten Vertragsnehmer ist heute für Banken und Autohäuser die bevorzugte Variante, da sie im Ernstfall sofortigen Zugriff auf zwei Schuldner haben. Für Auszubildende oder Studenten ist die elterliche Unterstützung oft der einzige Weg zum Neuwagen. Wichtig ist eine transparente und ehrliche Kommunikation über die finanziellen Risiken, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.


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