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Batteriegarantie beim E-Auto: Was wirklich abgedeckt ist

Batteriediagnose Elektro-Fahrzeug
Batteriediagnose Elektro-Fahrzeug; Bild: pixabay

Die Hochvoltbatterie ist eines der teuersten Bauteile eines Elektroautos. Entsprechend beruhigend klingt das Versprechen vieler Hersteller: acht Jahre oder 160.000 Kilometer Batteriegarantie. Doch was bedeutet diese Zusage tatsächlich? Bekommen Besitzer automatisch einen neuen Akku, sobald die Reichweite spürbar nachlässt? Und was passiert, wenn die Batterie nach einigen Jahren nur noch 75 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität besitzt?

Die Antwort ist vielschichtiger als das Werbeversprechen vermuten lässt. Batteriegarantien unterscheiden sich je nach Hersteller und Modell stark. Häufig werden zudem technische Defekte und der natürliche Verlust an Speicherkapazität rechtlich und praktisch unterschiedlich behandelt.

Batteriegarantie ist nicht gleich Garantie gegen jeden Kapazitätsverlust

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Selbst bei sorgfältiger Nutzung verlieren sie im Laufe der Zeit und mit steigender Laufleistung einen Teil ihrer ursprünglichen Speicherkapazität.

Dieser normale Verschleiß gilt aus Herstellersicht nicht als Mangel. Deshalb garantiert ein Automobilhersteller im Regelfall nicht, dass ein Akku nach mehreren Jahren noch genau so viel Energie speichern kann wie am ersten Tag.

Viele Hersteller definieren stattdessen eine Mindestkapazität. Häufig liegt diese während des Garantiezeitraums bei 70 Prozent der ursprünglichen nutzbaren Kapazität. Sinkt die Restkapazität innerhalb der festgelegten Zeit beziehungsweise Kilometergrenze unter diesen Wert, kann ein Garantiefall vorliegen.

Bedeutung von 70 Prozent Restkapazität

Besitzt ein Elektroauto im Neuzustand beispielsweise eine nutzbare Batteriekapazität von 70 kWh, entsprechen 70 Prozent davon noch 49 kWh.

Ein Akku mit 72 oder 75 Prozent Restkapazität bietet bereits spürbar weniger Reichweite als im Neuzustand. Liegt die vom Hersteller garantierte Schwelle jedoch bei 70 Prozent, entsteht allein daraus noch kein Anspruch aus der Kapazitätsgarantie.

Die Garantiegrenze ist deshalb nicht mit dem Zeitpunkt gleichzusetzen, ab dem ein Akku für den Fahrer spürbar gealtert ist. Zudem ist eine Batterie mit weniger als 70 Prozent Kapazität keineswegs unbrauchbar. Die Grenze beschreibt in erster Linie den Richtwert, ab dem nach den jeweiligen Garantiebedingungen Leistungen beansprucht werden können.

Ermittlung des Gesundheitszustands der Batterie

Der Zustand einer Hochvoltbatterie wird meist über den sogenannten State of Health, kurz SOH, definiert. Ein SOH von 90 Prozent bedeutet vereinfacht, dass die Batterie noch rund 90 Prozent ihrer ursprünglichen Speicherkapazität aufweist.

Für einen Garantiefall reicht es jedoch nicht aus, dass die Reichweitenanzeige im Cockpit gesunkene Werte anzeigt. Die angezeigte Reichweite hängt stark von Faktoren wie Außentemperatur, Fahrprofil, Geschwindigkeit sowie der Nutzung von Heizung und Klimaanlage ab.

Entscheidend ist ausschließlich die nach spezifischen Vorgaben des Herstellers gemessene Nettokapazität. Im Zweifelsfall erfolgt eine detaillierte Diagnose bei einem autorisierten Servicebetrieb des Herstellers.

Garantiedauern der Hersteller im Vergleich

Acht Jahre oder 160.000 Kilometer haben sich in der Branche als Standard etabliert. Die konkreten Bedingungen im Detail unterscheiden sich jedoch teils deutlich.

Volkswagen garantiert für neue vollelektrische Fahrzeuge acht Jahre beziehungsweise 160.000 Kilometer und eine verbleibende Netto-Kapazität von mindestens 70 Prozent.

BMW gewährt bei aktuellen E-Modellen ebenfalls acht Jahre oder bis zu 160.000 Kilometer Schutz und sichert während dieses Zeitraums mindestens 70 Prozent nutzbare Kapazität zu.

Bei Tesla hängt die Kilometergrenze vom jeweiligen Modell ab. Beim Model Y gelten beispielsweise acht Jahre und je nach Ausführung 160.000 oder 192.000 Kilometer bei einer Mindestkapazität von 70 Prozent.

Hyundai bietet für viele E-Modelle ebenfalls acht Jahre beziehungsweise bis zu 160.000 Kilometer Garantie auf den Akku.

Manche Hersteller bieten noch umfassendere Konditionen. Für den Mercedes-Benz EQS wurde beispielsweise ein Batteriezertifikat über zehn Jahre oder 250.000 Kilometer bei einer Restkapazität von 70 Prozent ausgestellt.

Vor dem Fahrzeugkauf empfiehlt sich daher stets die Prüfung der modellspezifischen Bedingungen statt des Blicks auf allgemeine Marketingversprechen.

Reparatur statt automatischer Austausch bei Garantiefall

Unterschreitet die Batterie die garantierte Mindestkapazität oder tritt ein abgedeckter technischer Defekt auf, bedeutet dies nicht zwangsläufig den Einbau einer komplett neuen Hochvoltbatterie.

Moderne Batteriepacks bestehen aus mehreren einzelnen Modulen. Je nach Konstruktion und Schadensbild werden meist gezielt einzelne Module oder Komponenten ausgetauscht oder repariert.

Welche Maßnahme ergriffen wird, liegt im Ermessen des Herstellers im Rahmen der Garantiebedingungen. Ziel ist es, die Kapazität wieder über den zugesicherten Schwellenwert zu heben. Ein Anspruch auf einen fabrikneuen Akku besteht in der Regel nicht.

Abgedeckte Defekte der Batteriegarantie

Neben dem übermäßigen Kapazitätsverlust decken Garantieprogramme meist auch Material- oder Herstellungsfehler des Hochvoltsystems ab.

Dazu zählen beispielsweise Defekte an Batteriemodulen, dem Batteriemanagementsystem oder sonstigen Hochvoltkomponenten.

Welche Bauteile exakt eingeschlossen sind, steht im jeweiligen Kleingedruckten. Es sollte stets zwischen dem Schutz vor technischem Totalausfall und der Garantie auf Restkapazität unterschieden werden.

Mögliche Garantieausschlüsse

Eine Batteriegarantie deckt nicht jeden Schadensfall ab. Herstellermäßig ausgeschlossen sind meist Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Bedienung, nicht genehmigte Umbauten, fehlerhafte Fremdreparaturen oder den Betrieb außerhalb der Spezifikationen.

Auch das Versäumen vorgeschriebener Wartungsintervalle kann Garantieansprüche gefährden. Um den Schutz aufrechtzuerhalten, sollten alle Servicevorgaben strikt eingehalten und Arbeiten am Hochvoltsystem nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Unterscheidung von Hochvolt- und 12-Volt-Batterie

Die große Hochvoltbatterie für den Antrieb ist strikt von der kleinen 12-Volt-Bordnetzbatterie zu trennen. Letztere versorgt Steuergeräte, Beleuchtung sowie Zentralverriegelung und unterliegt eigenständigen Garantiebedingungen.

Hyundai gewährt beispielsweise bei vielen Modellen acht Jahre Garantie auf die Antriebsbatterie, begrenzt die Garantie für die 12-Volt-Starterbatterie jedoch auf einen deutlich kürzeren Zeitraum.

Garantie und gesetzliche Gewährleistung im Vergleich

Freiwillige Herstellergarantien dürfen nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt werden. Die Sachmängelhaftung gilt gegenüber dem Verkäufer und bezieht sich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit meist deutlich längerer Laufzeit. Beim Gebrauchtwagenkauf kann die Gewährleistung des Händlers verkürzt sein, während die ursprüngliche Herstellergarantie auf den Akku oft unberührt weiterläuft.

Batteriegarantie beim Gebrauchtwagenkauf

Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos stellt eine laufende Batteriegarantie einen erheblichen Mehrwert dar. In den meisten Fällen ist die Garantie an das Fahrzeug gebunden und geht auf den neuen Eigentümer über.

Kaufinteressenten sollten das Erstzulassungsdatum, die genaue Laufleistung und die spezifischen Garantiebedingungen des Herstellers prüfen. Ein aktueller SOH-Test gibt zudem Klarheit über den realen Alterungszustand der Batterie.

Einfluss des Ladeverhaltens auf die Garantie

Reguläres Laden über AC-Ladesäulen oder DC-Schnelllader gemäß den Herstellervorgaben beeinträchtigt die Garantie nicht.

Dennoch lohnt sich die Beachtung von Empfehlungen wie dem Laden bis maximal 80 Prozent im Alltag oder Hinweisen zur Standzeit bei extremer Hitze oder Kälte. Solange das Fahrzeug innerhalb der Spezifikationen betrieben wird, droht durch Schnellladen kein Garantieverlust.

Checkliste für den E-Auto-Kauf

Vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Stromers sollten Laufzeit, Kilometergrenze und garantierte Restkapazität exakt geprüft werden.

Ebenfalls relevant sind die Bestimmungen zur Ermittlung des Kapazitätsverlusts, die Übertragbarkeit beim Halterwechsel sowie eventuelle Wartungsauflagen.

Fazit zur Batteriegarantie beim Elektroauto

Die Batteriegarantie nimmt E-Auto-Fahrern eine der größten finanziellen Sorgen. Die üblichen acht Jahre oder 160.000 Kilometer garantieren jedoch keine neuwertige Kapazität über die gesamte Laufzeit.

Wer die Garantiebedingungen, Mindestkapazitäten und Ausschlüsse genau kennt, schützt sich vor bösen Überraschungen und trifft eine fundierte Kaufentscheidung.


Themen des Beitrags:
BatterieElektroauto

Über den Autor

Jessica Zimmermann

Jessica Zimmermann ist Chief Operating Officer und Autorin bei Sparneuwagen.de. Ihre Schwerpunkte sind Elektromobilität, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen der Automobilbranche. Privat darf es beim Motorrad gerne nach Verbrenner klingen – im Alltag setzt sie dagegen voll auf Elektro.