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BAFA: Wer bekommt den Umweltbonus?

Das meistverkaufte Auto der Welt: Tesla Model Y in Midnight Cherry Red
Das meistverkaufte Auto der Welt: Tesla Model Y in Midnight Cherry Red, Quelle: Tesla

Abgesehen von Krieg und Wirtschaftskrise ist die Umwelt unser größtes Sorgenkind. Um umweltfreundliche und lokal emissionsfreie Fahrzeuge zu fördern, gibt es vom BAFA einen sogenannten Umweltbonus. Wer davon profitieren will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. In diesem Artikel klären wir, was das BAFA macht und welche Bedingungen an den Umweltbonus geknüpft sind.

BAFA: Was ist das und was macht es?

BAFA ist die Abkürzung für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“. Die Kernaufgabe des BAFA ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes oder einer Ware genehmigungspflichtig ist. In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es zudem wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Außerdem werden Förderprogramme, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und damit von der Bundesregierung beschlossen werden, umgesetzt. Dazu gehört auch das Fördergeld für Elektroautos, der sogenannte Umweltbonus. Auf der Website des Amtes lässt sich ein Einzelantrag stellen, um eine Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anzufordern.

Laut offizieller Statistik des BAFA (Stand 01. März 2023) haben 1.894.767 Halter:innen eines Fahrzeugs den Umweltbonus beantragt und gutgeschrieben bekommen. Darunter fallen 1.089.663 Elektrofahrzeuge, 804.667 Hybrid-Fahrzeuge und 437 Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Die Top 10 der geförderten Fahrzeuge werden von deutschen Autobauern dominiert. Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW bilden das Podium. Tesla, der vermeintliche Branchen-Primus für Elektrofahrzeuge, kommt dahinter auf Platz 4.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Umweltbonus

Das liegt vor allem daran, dass bis zum 31.12.2022 auch Hybrid-Fahrzeuge von diesem Bonus profitieren konnten. Mittlerweile ist das nicht mehr möglich. Seit dem 01. Januar 2023 erhalten nur noch reine Elektrofahrzeuge (BEVs) und Antriebe durch Brennstoffzellen die Förderung. Weitere Voraussetzungen haben wir im Folgenden aufgelistet, das Merkblatt findet ihr hier verlinkt:

  • Die Mindesthaltedauer wurde bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Fahrzeuge ein Jahr lang in Besitz bleiben. Leasingverträge müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Die Dauer muss zum Zeitpunkt des Antrages noch nicht erfüllt sein.
  • Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Der Antrag auf die Förderung muss spätestens ein Jahr nach Erstzulassung gestellt werden.

Wie hoch ist der Umweltbonus?

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, steht euch der Umweltbonus zu. Doch wie hoch ist der Umweltbonus eigentlich? Die Höhe des Bonus bezieht sich auf den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Liegt dieser unter 40.000 Euro, bekommt ihr 4.500 Euro bei dem Kauf eines Fahrzeugs. Leasing zwischen 12 und 23 Monaten wird mit 2.250 Euro entlohnt, läuft der Leasingvertrag länger, beträgt die Summe ebenfalls 4.500 Euro.

Kostet das Fahrzeug neu zwischen 40.000 und 65.000 Euro, so sinkt die Fördersumme auf 3.000 Euro (1.500 Euro bei Leasing zwischen 12 und 23 Monaten). So soll verhindert werden, dass teure Fahrzeuge gefördert werden, obwohl Käufer:innen genug Geld haben. Ab dem 01. Januar 2024 fällt die Förderung für Fahrzeuge mit Listenpreis über 40.000 Euro komplett weg. Außerdem profitieren ab dem 01 September nur noch Privatpersonen vom Umweltbonus.


Themen des Beitrags:
BAFAElektroautoUmweltbonus

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