Ratgeber
„Anzeigenhauptmeister“: Wann dürfen Autofahrer angezeigt werden?
Vor einigen Wochen hat der selbst ernannte Anzeigenhauptmeister für Schlagzeilen gesorgt. Ein junger Deutscher macht sich mit seinem Fahrrad und in Warnweste auf den Weg, um Falschparker und andere Verkehrssünder anzuzeigen. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus, mittlerweile ist der Anzeigenhauptmeister ein Meme geworden. Wir haben uns daraufhin gefragt: Darf der das und welche Verstöße dürfen angezeigt werden? Hier findet ihr die Antwort.
Welche Vergehen dürfen Bürger in Deutschland anzeigen?
Ja, Bürger in Deutschland dürfen andere Autofahrer anzeigen. Es gibt verschiedene Arten von Verstößen, die Bürger melden können. Hier sind einige Beispiele:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wenn jemand deutlich schneller als erlaubt fährt, kann dies gemeldet werden.
- Falschparken: Die Paradedisziplin des „Anzeigenhauptmeister“: Autos, die im Parkverbot, auf Gehwegen, in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen stehen, dürfen tatsächlich angezeigt werden.
- Rotlichtverstöße: Wenn ein Fahrzeug eine rote Ampel überfährt, kann dies gemeldet werden.
- Handy am Steuer: Die Benutzung eines Handys während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung kann angezeigt werden.
- Nicht angelegter Sicherheitsgurt: Fahrer und Beifahrer, die ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt haben, können gemeldet werden.
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Dies umfasst eine breite Palette von Verstößen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, zum Beispiel durch riskante Überholmanöver oder das Fahren unter Alkoholeinfluss.
- Fahrerflucht: Wenn jemand einen Unfall verursacht und sich dann vom Unfallort entfernt, kann dies gemeldet werden. Dies ist besonders ärgerlich bei einem Leasing-Fahrzeug: In diesem Fall muss sogar die Polizei hinzugezogen werden, um die Schadensregulierung garantieren zu können.
Nach Vorbild „Anzeigenhauptmeister“: Wie kann man Verkehrssünder anzeigen?
Der Anzeigenhauptmeister hat laut eigener Aussage schon tausende Anzeigen gemacht. Dafür nutzt er Online-Portale, die regional zur Verfügung gestellt werden. Doch wir warnen ausdrücklich: Denunzianten sollten vorsichtig sein, sie werden in der Öffentlichkeit ungern gesehen. Manchmal geht es aber nicht anders: Um eine Anzeige zu erstatten, können Bürger sich an verschiedene Stellen wenden:
- Polizei: Die örtliche Polizei ist der erste Ansprechpartner für solche Anzeigen. Dies kann persönlich auf der Wache, telefonisch oder manchmal auch online erfolgen.
- Ordnungsamt: In vielen Städten und Gemeinden können Verstöße auch beim Ordnungsamt gemeldet werden, insbesondere Falschparken.
- Online-Portale: Einige Bundesländer und Städte bieten spezielle Online-Portale oder Apps an, über die Bürger Verkehrsverstöße melden können.
Es ist wichtig, möglichst genaue Angaben zu machen, wie zum Beispiel das Kennzeichen des Fahrzeugs, den Zeitpunkt und den Ort des Verstoßes sowie eine Beschreibung des Vorfalls. Gegebenenfalls können auch Beweismittel wie Fotos oder Videos hilfreich sein.
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