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Elfenbeinturm?

ZDK warnt vor Praxisferne beim Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

E-Auto beim Ladevorgang
E-Auto beim Ladevorgang, Quelle: Chuttersnap auf Unsplash

Der Branchenverband Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht im vorliegenden Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 zwar eine strategisch richtige Richtung, warnt jedoch eindringlich davor, dass der Plan bei der Umsetzung an der Realität vorbeigeht – und damit langfristig Tempo und Akzeptanz der Elektromobilität gefährdet.

Ziele und Inhalte des Masterplans

Der von Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) vorgelegte Entwurf erkennt an, dass nicht allein die Infrastruktur entscheidend ist, sondern auch die Nachfrage nach E-Fahrzeugen. Zu den fünf Schwerpunktbereichen gehören unter anderem:

  • Förderung von Elektroautos (z. B. Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung über 2025 hinaus) und einer Kommunikationskampagne zur Akzeptanzsteigerung.
  • Beschleunigung von Umsetzung und Entbürokratisierung – z. B. flexible Lösungen für Ladepunkte an Nichtwohngebäuden, Privilegierung im Außenbereich, modulare Werkzeuge für Kommunen.
  • Wettbewerb und Preistransparenz – z. B. zentrale Preistransparenzstelle für Ad-hoc-Ladevorgänge, faire Ausschreibungen im öffentlichen Raum.
  • Integration in das Stromnetz – z. B. digitalisierte Netzanschlussverfahren, Auskunftspflichten der Netzbetreiber, Förderung von bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) und Batteriewechselsystemen.
  • Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit – z. B. Abschaffung nächtlicher Blockiergebühren, Mindestanzahl barrierefreier Ladepunkte, Reservierungsfunktionen.

Lob vom ZDK – aber zentraler Kritikpunkt: Praxisferne

Der ZDK hebt verschiedene Maßnahmen im Masterplan zwar ausdrücklich hervor – etwa die Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, die Zertifizierung der KfW als EU-Implementing Partner oder die Abschaffung nächtlicher Blockiergebühren. Doch ZDK-Präsident Thomas Peckruhn kritisiert vor allem, dass die Perspektive von Handel und Kunden „kaum vorkomme“. „Wer den Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Bedürfnissen der Nutzer vorbeiplant, riskiert Akzeptanz und Tempo“, so Peckruhn.

Der Verband macht deutlich, dass er mit seinen rund 40.000 Autohäusern und Kfz-Werkstätten sowie etwa einer halben Million täglichen Kundenkontakten eine zentrale Schnittstelle zwischen Industrie und Verbrauchern darstelle – und in den politischen Prozessen bisher kaum berücksichtigt werde.

Was fehlt aus Sicht des Handels?

  • Einbindung des Handels in Entscheidungsrunden: Der ZDK fordert, bei den sogenannten „Cleanroom-Gesprächen“ zwischen Ministerium, Fahrzeug- und Ladeinfrastrukturherstellern künftig auch das Kfz-Gewerbe mitwirken zu lassen.
  • Mehr Praxisnähe bei Geschäftsmodellen: Besonders im Bereich bidirektionales Laden sieht der Verband Potenziale – etwa Flotten von Autohäusern könnten als dezentrale Speicher zur Netzstabilisierung beitragen. Der Masterplan erkenne dies zwar an, unterschätze aber die Rolle des Handels.
  • Keine zusätzliche Bürokratie: Der ZDK warnt davor, über die europäischen Vorgaben (z. B. die zukünftige AFIR-Verordnung) hinaus nationale Melde- oder Transparenzpflichten einzuführen, die Betreiber zusätzlich belasten könnten.

Der Masterplan liefert demnach eine solide strategische Basis – von der Förderung von Nachfrage über Infrastruktur bis hin zur Netzintegration. Doch ohne stärkere Einbeziehung derjenigen, die täglich auf Kunden- und Markterfahrungen sitzen, droht die Umsetzung zu weit weg von der Praxis zu bleiben. Für Peckruhn ist klar: „Das Ziel stimmt – aber entscheidend ist nun die Umsetzung“.


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