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Uber erleidet Schlappe vor Gericht: Geschäftsmodell teilweise gesetzwidrig

Taxi-Schild in der Nacht
Taxi in der Nacht, Quelle: Lexi Anderson, Unsplash

Uber hat vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Diese betrifft den Dienst Uber X, bei dem Fahrten an Mietwagenunternehmen vermittelt werden. Dies ist in der bisherigen Form aber unzulässig, urteilten die Richter.

Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App-Option Uber X in der bisherigen Form nicht mehr einsetzen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 84 O 15/25). Nach Ansicht der Richter verstößt die Funktion der App gegen das Personenbeförderungsgesetz, da sie gesetzliche Vermittlungswege im Mietwagensektor umgeht.

Im Urteil heißt es, das Unternehmen sowie der Betreiber eines beteiligten Mietwagenunternehmens müssen im Fall weiterer Verstöße mit Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft rechnen. Der Fahrtenvermittler kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Für Kunden bleibt die App vorerst weiterhin nutzbar.

Taxigenossenschaft hat Probleme mit dem Geschäftsmodell

Auslöser des Verfahrens war eine Klage der Taxigenossenschaft Taxi-Ruf Köln. Diese hatte bereits vor einem Jahr festgestellt, dass über Uber X Fahrten direkt von Kunden an Fahrer vermittelt werden – ohne die vorgeschriebene Zwischenschaltung einer Unternehmenszentrale.

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass Mietwagenbestellungen zunächst beim Betriebssitz des Unternehmens eingehen müssen, bevor sie an die Fahrer weitergeleitet werden. „Eine direkte Bestellung vom Kunden zum Fahrer ist gesetzlich nicht zulässig“, erklärt Rechtsanwalt Carsten Mathias, der die Klage für Taxi-Ruf Köln führte. „Die Uber-App umgeht diese Pflicht systematisch.“

Beweis per Testbestellung

Zur Beweisführung hatte Taxi-Ruf Köln ein Fahrerhandy von Uber beschafft und Testfahrten gebucht. Dabei zeigte sich, dass Aufträge unmittelbar auf dem Gerät des Fahrers erschienen, ohne den vorgeschriebenen Weg über die Zentrale. Das Landgericht folgte dieser Darstellung und stellte fest, dass die App-Funktionalität „auf einen Verstoß gegen §49 Absatz 4 Satz 2 PBefG ausgerichtet“ sei.

Uber weist Vorwürfe zurück

Das Unternehmen bestreitet, dass das Gericht die App-Nutzung generell verboten habe. Ein Unternehmenssprecher erklärte, das Urteil beziehe sich nicht auf die App selbst. Die schriftliche Urteilsbegründung, die dem WDR vorliegt, formuliert jedoch eindeutig: Uber und seine Partner werden verurteilt, „die Smartphone-Applikation Uber X für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für entgeltliche Beförderungen einzusetzen“.

Rechtsanwalt Mathias betont: „Das Urteil stellt klar, dass Uber X in der geprüften Form nicht mehr zur Vermittlung genutzt werden darf.“

Uber kündigte an, die schriftliche Begründung des Urteils sorgfältig zu prüfen und mögliche Rechtsmittel zu erwägen. Taxi-Ruf Köln will nun überwachen, ob Uber das Verbot einhält, und bei jedem Verstoß gerichtliche Schritte einleiten – inklusive der beantragten Ordnungsgelder und Haftandrohungen gegen das Management von Uber und beteiligte Mietwagenbetreiber.


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