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Parken

Falschparker aufgepasst! So hoch sind die Abschleppkosten

Parken soll in Städten teurer werden - wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe geht, Bild: Unsplash

Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist ärgerlich und kann teuer werden. Doch wer darf abschleppen, wann ist es erlaubt, und wer trägt die Kosten? Hier sind die wichtigsten Fakten.

Ob ein Fahrzeug abgeschleppt werden darf, hängt davon ab, ob es auf öffentlichem oder privatem Grund steht. Im öffentlichen Raum können ausschließlich Polizei oder Ordnungsämter ein Abschleppen veranlassen. Voraussetzung ist eine Behinderung des Verkehrs oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, etwa durch blockierte Feuerwehrzufahrten oder das Parken im Halteverbot. Auf Privatgrundstücken dürfen Eigentümer, Mieter oder Pächter unbefugt abgestellte Fahrzeuge entfernen lassen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) handelt es sich in solchen Fällen um eine „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 Abs. 1 BGB), die das Abschleppen rechtfertigt.

Wie hoch sind die Abschleppkosten?

Die Kosten für das Abschleppen variieren stark. Abschleppunternehmen legen ihre Tarife individuell fest, abhängig von Wochentag, Tageszeit und der Entfernung. Einsätze in der Nacht oder an Feiertagen sind oft teurer. Laut BGH müssen sich die Preise jedoch an ortsüblichen Gebühren orientieren. In Berlin etwa können die Kosten für ein abgeschlepptes Fahrzeug bis zu 225 Euro betragen, bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sogar bis zu 565 Euro. Zusätzlich fallen oft Verwaltungsgebühren und Standkosten an. Ein Bußgeld für den Verkehrsverstoß, etwa das Parken auf Gehwegen, kann ebenfalls hinzukommen.

Wer zahlt die Abschleppkosten?

Im öffentlichen Raum trägt in der Regel der Falschparker die Kosten. Ist der Fahrer nicht ermittelbar, muss der Fahrzeughalter zahlen. Auf Privatgrundstücken muss der Grundstückseigentümer zunächst die Kosten übernehmen, kann diese jedoch vom Halter zurückfordern.

Was tun, wenn das Auto abgeschleppt wurde?

Im Falle eines abgeschleppten Fahrzeugs sollte der erste Schritt ein Anruf bei der Polizei sein, um den Standort zu ermitteln. Auf Privatgelände muss der Grundstücksbesitzer den Standort erst nach Begleichung der Kosten mitteilen. Laut BGH ist diese Praxis rechtens. Der ADAC empfiehlt jedoch, Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen.

In einem weiteren Ratgeber klären wir über gestiegene Bußgelder im Straßenverkehr auf.


Themen des Beitrags:
Verkehr

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