Führerschein
EU plant neue Führerscheinregeln: DAs ändert sich 2025

2025 stehen einige Reformen beim europäischen Führerschein an. Nachfolgend lesen Sie, was dieses Jahr ansteht.
Die Europäische Union arbeitet an einer umfassenden Reform des Führerscheinrechts. Ziel der geplanten 4. Führerscheinrichtlinie ist eine spürbare Senkung der Unfallzahlen auf Europas Straßen. Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich nun vorläufig politisch auf die wichtigsten Eckpunkte geeinigt. Der ADAC gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.
Digitaler Führerschein kommt – aber nicht verpflichtend
Bis 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein EU-weit eingeführt werden. Dieser wird in der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert und in allen Mitgliedsstaaten anerkannt. Der klassische Kartenführerschein bleibt jedoch weiterhin gültig – ein Umstieg auf das digitale Format ist freiwillig.
Gültigkeitsdauer: 15 Jahre für Pkw, kürzer bei Ausweisfunktion
Sowohl digitale als auch physische Führerscheine für Pkw und Motorräder sollen künftig 15 Jahre gültig sein – 10 Jahre, wenn sie auch als Ausweisdokument genutzt werden. Für Lkw- und Busführerscheine bleibt es bei einer Gültigkeit von fünf Jahren. Die Mitgliedsstaaten dürfen die Gültigkeit für ältere Fahrer ab 65 Jahren weiter verkürzen.
Gesundheitschecks: Selbstbewertung oder ärztliche Untersuchung
Die zunächst geplante verpflichtende Gesundheitsprüfung ab 70 Jahren wurde abgeschwächt. Künftig können die EU-Staaten wählen, ob sie eine ärztliche Untersuchung (z. B. Seh- und Herz-Kreislauf-Check) oder ein Selbstbewertungsformular für die Führerscheinausstellung verlangen. Das gilt für Fahrer von Pkw und Motorrädern.
Begleitetes Fahren: Einheitlich ab 17 – auch für Lkw
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren soll EU-weit vereinheitlicht werden. Zusätzlich soll es künftig auch für die Lkw-Klasse C eine Möglichkeit zum begleiteten Fahren geben – eine Maßnahme, um dem Fahrermangel im Güterverkehr entgegenzuwirken.
Probezeit und Drogen am Steuer: Einheitlich streng
Die Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit auf mindestens zwei Jahre festgelegt. Während dieser Zeit gelten verschärfte Regeln beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, einschließlich härterer Sanktionen.
Führerschein im Herkunftsland machen – unter bestimmten Bedingungen
Künftig dürfen Personen, die in einem anderen EU-Staat leben, die Führerscheinprüfung im Heimatland ablegen – vorausgesetzt, die Prüfungen im Wohnsitzstaat sind nicht in einer der Amtssprachen ihres Herkunftslandes verfügbar.
Klasse B: Wohnmobile bis 4,25 Tonnen erlaubt
Die neue Richtlinie sieht vor, dass Inhaber der Führerscheinklasse B künftig auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Dafür wird eine spezielle Ausbildung, Prüfung oder beides verlangt – die genaue Ausgestaltung obliegt den Mitgliedsstaaten.
EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis
Ein bedeutender Schritt für die Verkehrssicherheit: Wenn künftig einem Fahrer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss diese Entscheidung auch im Ausstellerstaat des Führerscheins anerkannt und umgesetzt werden. Ziel ist eine EU-weite Durchsetzbarkeit von Fahrverboten. In Deutschland tritt diese Regelung jedoch erst nach der Umsetzung ins nationale Recht in Kraft. Dafür sind 3 Jahre Frist vorgesehen.
Nächste Schritte: Plenarabstimmung und nationale Umsetzung
Die politische Einigung wurde zunächst im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments angenommen. Im nächsten Schritt steht die Abstimmung im EU-Parlament an. Nach Beschluss muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, innerhalb von drei bis vier Jahren in nationales Recht überführt werden. Erst dann treten die neuen Regelungen auch hierzulande in Kraft. Dass der Führerschein für Fahranfänger immer teurer wird, lesen Sie in einem weiteren Beitrag.
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