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EU Data Act für Autos: Neue Designpflichten für Hersteller seit dem 12. September

Die Vernetzung im Automobilsektor schreitet rasant voran. Mit dem EU Data Act ändern sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Fahrzeugdaten schrittweise. Nachdem Nutzern bereits seit September 2025 grundlegende Zugriffsrechte eingeräumt wurden, greift seit dem 12. September 2026 eine weitere wichtige Regelung. Diese bringt für Autofahrer und unabhängige Werkstätten zusätzliche Transparenz und öffnet den Markt für Fahrzeugdaten ein Stück weiter.
Besserer Datenzugang für Nutzer
Moderne Autos sind rollende Computer, die kontinuierlich Daten zum Fahrverhalten, Verschleiß oder Standort sammeln. Während Autohersteller lange Zeit exklusiven Zugriff auf viele dieser Informationen hatten, stärkt der Data Act die Position der Verbraucher. Fahrzeughalter und Leasingnehmer erhalten erweiterte Möglichkeiten, über die von ihrem Fahrzeug generierten Produktdaten und verbundenen Dienstdaten zu bestimmen. Allerdings gilt dies nicht schrankenlos für sämtliche Daten, da beispielsweise personenbezogene Informationen weiterhin strikt durch die DSGVO geschützt bleiben.
Vorteile für freie Werkstätten
Bereits seit dem Jahr 2025 haben Fahrer das Recht, bestimmte, ohne Weiteres verfügbare Fahrzeugdaten einzusehen und an Dritte weiterzugeben. Dies ist besonders für freie Kfz-Werkstätten eine wichtige Entwicklung. Sie erhalten dadurch einen erleichterten Zugang zu relevanten Diagnosedaten, die für Reparaturen und Wartungen nützlich sind. Das stärkt den Wettbewerb im Aftersales-Markt und kann langfristig zu fairen Werkstattrechnungen für die Verbraucher beitragen.
Neue Möglichkeiten für Versicherungen und Apps
Der verbesserte Datenzugang öffnet auch die Tür für innovative Dienstleistungen. Kfz-Versicherungen können maßgeschneiderte Tarife anbieten, die das tatsächliche Fahrverhalten besser abbilden, sofern der Kunde dem zustimmt. Auch Drittanbieter von Mobilitäts-Apps profitieren von den bereitgestellten Telematikdaten, um neue Funktionen zu entwickeln. Der Autofahrer behält dabei ein wichtiges Mitspracherecht bei der Datenfreigabe.
Neue Produktgestaltungspflicht für Neufahrzeuge ab 2026
Die wichtigste Neuerung, die speziell seit dem 12. September 2026 gilt, betrifft die Konstruktion der Autos. Automobilhersteller sind nach Artikel 3 Absatz 1 nun verpflichtet, vernetzte Fahrzeuge, die nach diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht werden, so zu gestalten, dass die erzeugten Daten standardmäßig leicht, sicher und direkt zugänglich sind. Ergänzend dazu müssen Käufer und Leasingnehmer, wie bereits seit 2025 vorgeschrieben, vor Vertragsabschluss transparent darüber informiert werden, welche Daten das Fahrzeug überhaupt sammelt und wie diese genutzt werden.