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Bund startet neue Millionenförderung für autonome Lkw und Busse

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr; Quelle: Pressefoto

Das Bundesverkehrsministerium hat am 31. August 2026 ein neues Förderprogramm gestartet, das den dauerhaften Regelbetrieb von autonomen Fahrzeugen vorantreibt. Seit dem 1. September 2026 können offizielle Anträge eingereicht werden, um von dem 14 Millionen Euro umfassenden Fördertopf zu profitieren. Der Fokus der Initiative liegt auf dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Güterverkehr.

Antwort auf Fahrermangel und Versorgungslücken

Während bisherige Initiativen häufig noch Test- und Pilotprojekte in den Mittelpunkt stellten, soll der neue Förderaufruf autonome Fahrzeuge gezielt in den dauerhaften Einsatz bringen. Im Güterkraftverkehr sieht das Bundesverkehrsministerium darin unter anderem eine Möglichkeit, dem zunehmenden Fahrpersonalmangel entgegenzuwirken. Im öffentlichen Nahverkehr sollen autonome Fahrzeuge vor allem Angebotslücken in ländlichen Regionen und städtischen Randlagen schließen.

Auch geleaste Fahrzeuge können einbezogen werden

Die Förderung ist breit angelegt und umfasst nicht nur den Neukauf von Fahrzeugen, die bereits ab Werk mit autonomen Systemen ausgestattet sind. Auch nachträgliche Umrüstungen bestehender Flotten werden vom Bund bezuschusst. Für den Automobilmarkt und unsere Leser besonders spannend: Auch bereits geleaste Fahrzeuge können berücksichtigt werden: Förderfähig sind dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Umrüstung auf autonome Fahrfunktionen. Die eigentlichen Leasingraten übernimmt der Bund dagegen nicht.

Hohe Förderquoten und langfristiger Einsatz

Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt je Antragsteller bis zu 300.000 Euro nach der allgemeinen De-minimis-Regelung beziehungsweise bis zu 750.000 Euro bei Anwendung der DAWI-De-minimis-Regelung. Ein interessanter Fakt, der den langfristigen Ansatz unterstreicht: Die geförderten Fahrzeuge müssen anschließend grundsätzlich mindestens drei Jahre im autonomen Betrieb zweckgebunden eingesetzt werden. Die Förderung ist damit ausdrücklich auf einen längerfristigen Einsatz und nicht nur auf kurzfristige Testprojekte ausgerichtet. Anträge können seit dem 1. September über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Frist endet am 15. Oktober 2026.


Themen des Beitrags:
Autonomes Fahren