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BGH-Urteil: Viele Dieselfahrer bekommen Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Autobauer in Zukunft auch Schadenersatz zahlen müssen, wenn Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen aus Fahrlässigkeit ausgenutzt wurden.
Was sind Thermofenster?
Sogenannte Thermofenster können den Abgasausstoß von Diesel-Fahrzeugen anhand der Außentemperatur anpassen. Nach bisheriger Rechtsprechung haben Thermofenster nicht als vorsätzlich verbaute Täuschungssoftware gegolten. Das ändert sich nun. Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil begründet, bestehe bei fahrlässiger Handlung der Autobauer durchaus Anspruch auf Schadenersatz. Was genau unter Fahrlässigkeit fällt, wird sich in den nächsten Wochen konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass die Autobauer hier als Einzelfälle untersucht werden. Doch was bedeutet das für Dieselfahrer?
Wer Diesel fährt, hat Anspruch auf Schadenersatz
Laut dem BGH-Urteil haben Käufer eines dieselbetriebenen Autos damit einen Anspruch auf Schadenersatz. Betroffene können mit einem pauschalen Ausgleich zwischen fünf und 15 Prozent des Neupreises rechnen. Damit soll das Risiko einer möglichen Stilllegung des Fahrzeugs ausgeglichen werden. Wer klagt, muss eine verbotene Abschalteinrichtung am Fahrzeug nachweisen, die Hersteller müssen glaubhaft begründen können, warum diese notwendig seien. Ein Argument für den verbau eines solchen Teils ist laut vielen Herstellern der Schutz des Motors.
Bisher sind hauptsächlich die Marken Volkswagen, Audi und Mercedes-Benz verklagt worden.
Quellen
Dieselskandal
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