Ratgeber
Neue EU-Führerschein-Regeln: Was sich für Autofahrer ändert

Die Europäische Union arbeitet an einer umfassenden Reform des Führerscheinrechts, der sogenannten 4. EU-Führerscheinrichtlinie. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Regeln europaweit zu vereinheitlichen. Während einige vieldiskutierte Vorschläge wie ein separater „SUV-Führerschein“ (Klasse B+) oder ein Tempolimit für Fahranfänger vom Tisch sind, kommen dennoch wichtige Änderungen auf deutsche Autofahrer zu.
Hier die wichtigsten Punkte zusammen, die das EU-Parlament beschlossen hat und die nun weiter verhandelt werden.
Gesundheitschecks für alle
Dies ist einer der umstrittensten Punkte: Die EU plant verpflichtende Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung des Führerscheins. Aktuell sind diese alle 15 Jahre fällig.
Die gute Nachricht für deutsche Fahrer: Das Parlament hat sich gegen verpflichtende ärztliche Untersuchungen ausgesprochen. Stattdessen sollen die Mitgliedsstaaten wählen können, ob sie auf eine ärztliche Prüfung oder eine „Selbsteinschätzung“ des Fahrers (z.B. per Formular) setzen. Für ältere Fahrer (ab 70 oder 80 Jahren) könnten jedoch kürzere Intervalle für diese Prüfungen eingeführt werden.
Wichtig für E-Autos und Camper: Klasse B bis 4,25 Tonnen
Eine sehr relevante Änderung für Leasingnehmer von schweren Elektro-SUVs oder Wohnmobilen: Die Gewichtsgrenze für den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) soll angehoben werden.
Künftig soll es erlaubt sein, Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z.B. Elektroautos oder Wasserstoff) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Bisher lag die Grenze bei 3,5 Tonnen. Dies trägt dem hohen Gewicht der Batterien in E-Fahrzeugen Rechnung. Die Voraussetzung: Man muss den B-Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Was sich für Fahranfänger ändert
Auch für Fahranfänger gibt es Anpassungen. Die stark debattierten Vorschläge wie ein generelles Tempolimit von 90 km/h oder Nachtfahrverbote für Neulinge wurden abgelehnt.
Bestehen bleibt jedoch die europaweite Null-Promille-Grenze (0,0 Promille) für Fahrer in der Probezeit.
Der digitale Führerschein kommt
Eine praktische Neuerung wird der digitale Führerschein sein. Dieser soll auf dem Smartphone gespeichert werden und bei Kontrollen dem physischen Kärtchen gleichgestellt sein. Dies vereinfacht Kontrollen und soll fälschungssicherer sein.
Wie geht es weiter?
Das EU-Parlament hat seine Position im Februar 2024 festgelegt. Nun müssen sich Parlament, EU-Kommission und der Rat (die Mitgliedsstaaten) im sogenannten Trilog auf eine endgültige Fassung einigen. Dies wird voraussichtlich erst nach den Europawahlen geschehen. Bis die neuen Regeln in nationales Recht umgesetzt werden und in Deutschland greifen, wird es voraussichtlich noch bis 2026 oder 2027 dauern.
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