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Auto weg bei Raserei: Österreich will Fahrzeuge von Temposündern beschlagnahmen

Symbolbild Tempo 30km/h
Symbolbild Tempo 30km/h, Quelle: Markus Winkler, Unsplash

Rasen kann teuer werden, wer es zu sehr übertreibt, riskiert sogar den Führerschein. Einen noch drastischeren Weg der Disziplinierung will man nun in Österreich gehen. Dort soll extremen Rasern in Zukunft das Auto weggenommen werden. Es wird im Anschluss versteigert. Der ÖAMTC reagiert darauf mit Warnungen.

Neue Wege im Kampf gegen Temposünder will man in Österreich beschreiten: Dort soll Vollgasfreunden in Zukunft das Auto weggenommen werden können. Ab März gilt in der Alpenrepublik eine neue gesetzliche Grundlage im Kampf gegen extremes Rasen. Wer das geltende Tempolimit um mehr als 90 km/h außerorts überschreitet, dem kann sein Fahrzeug entzogen werden. Innerorts gilt dies sogar schon ab 80 km/h über der geltenden Höchstgeschwindigkeit, so sieht es eine Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung vor, die ab morgen in Kraft tritt.

Politik: Tätern die Waffe wegnehmen

Bei uns gibt es Debatten um ein Tempolimit, Österreich geht einen Schritt weiter. Wer vorbestraft ist, etwa wegen der Teilnahme an Straßenrennen, riskiert seinen fahrbaren Untersatz bereits ab 60 km/h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts. Beschlagnahmte Fahrzeuge können im weiteren Fortgang versteigert werden.

Die Polizei erhofft sich mit dieser neuen Möglichkeit einen wirkungsvolleren Kampf gegen das Fahren mit extrem überhöhter Geschwindigkeit. Es gibt Geschwindigkeiten, da wird ein Auto zur Waffe, zitieren Medienberichte die österreichische Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Man wolle der Polizei die Mittel in die Hand geben, den Tätern ihre Waffe unmittelbar und dauerhaft zu entziehen. Vergleichbare Handhaben haben die Gesetzeshüter in Italien und der Schweiz.

ÖAMTC zweifeln an Wirksamkeit

Der Österreichische Verkehrsclub äußerte Bedenken an der neuen Regel. Die Wirksamkeit extremer Strafen gegen notorisches Rasen sei durch Studien nicht belegt, so der ÖAMTC. Zudem gebe es Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit. So weitreichende Eingriffe in das Eigentumsrecht sollten nicht politisch, sondern durch Gerichte entschieden werden. Der ÖAMTC verwies auch auf die Möglichkeit, die neue Regel könnte gegen europäisches Recht verstoßen und etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keinen Bestand haben.

Das Österreichische Verkehrsministerium gibt sich zunächst zuversichtlich, ein rechtlich wasserdichtes Regelwerk geschaffen zu haben. In einer Ergänzung schloss man indes weitere Schlupflöcher gegen die neue Vorschrift nicht aus, ohne jedoch von dem Vorhaben Abstand nehmen zu wollen.

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