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Die neue E-Auto Prämie 2026: Soziales Förderprogramm für Privatpersonen

Symbolbild E-Auto laden
Symbolbild für Ladestation, Quelle: Ralph Hutter, Unsplash

Aktualisiert am 11. September 2026

Seit Anfang 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos. Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos bis zu 6.000 Euro Zuschuss erhalten. Anders als beim früheren Umweltbonus hängt die Höhe der Förderung jedoch vom Einkommen, der Zahl der Kinder und der Antriebsart ab.

Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Seit dem 19. Mai 2026 können die Anträge auch tatsächlich online gestellt werden.

Wer grundsätzlich über einen Stromer nachdenkt, findet in unserem Ratgeber zum Thema Elektroauto kaufen weitere wichtige Punkte zu Reichweite, Batterie und Fahrzeugwahl.

E-Auto-Förderung 2026: Wer ist berechtigt?

Die neue Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Das Fahrzeug muss dem Privatvermögen zugeordnet sein. Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nicht förderfähig.

Entscheidend ist außerdem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Grundsätzlich liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro.

Für Familien steigt die Grenze:

  • ohne Kinder: maximal 80.000 Euro
  • mit einem Kind unter 18 Jahren: maximal 85.000 Euro
  • mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren: maximal 90.000 Euro

Für die Berechnung des Haushaltseinkommens wird der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide herangezogen. Diese dürfen jeweils maximal drei Kalenderjahre alt sein.

Bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird grundsätzlich auch das zu versteuernde Einkommen des Partners berücksichtigt.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1.

Dazu gehören:

  • reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV)
  • Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REEV)

Für reine Elektroautos gelten die höchsten Fördersätze.

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind bis zum 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • maximal 60 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer oder
  • mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite

Wie die Förderung dieser Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2027 fortgeführt wird, will die Bundesregierung noch überprüfen.

Die jeweils aktuellen Voraussetzungen lassen sich auch direkt in den offiziellen Informationen des Bundesumweltministeriums zur E-Auto-Förderung nachlesen.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung sowie möglichen Sozial- und Kinderboni zusammen.

Für ein reines Elektroauto beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range Extender liegt sie bei 1.500 Euro.

Zusätzlich gibt es:

  • 1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 60.000 Euro
  • weitere 1.000 Euro bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro
  • 500 Euro je Kind unter 18 Jahren, maximal für zwei Kinder

Damit sind bei einem reinen Elektroauto maximal 6.000 Euro Förderung möglich.

Förderung für reine Elektroautos

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kinder Ein Kind Zwei oder mehr Kinder
85.001–90.000 Euro keine keine 4.000 Euro
80.001–85.000 Euro keine 3.500 Euro 4.000 Euro
60.001–80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
45.001–60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro

Förderung für Plug-in-Hybride und Range Extender

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kinder Ein Kind Zwei oder mehr Kinder
85.001–90.000 Euro keine keine 2.500 Euro
80.001–85.000 Euro keine 2.000 Euro 2.500 Euro
60.001–80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
45.001–60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro

Seit Mai 2026: So wird die E-Auto-Förderung beantragt

Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 online möglich. Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem das Fahrzeug zugelassen wurde. Er muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung eingereicht werden.

Das Verfahren läuft vollständig digital.

Schritt 1: Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen

Zunächst wird ein förderfähiges Neufahrzeug gekauft oder geleast und erstmals auf den Antragsteller zugelassen.

Schritt 2: BundID einrichten

Für die digitale Antragstellung wird eine BundID benötigt. Die Identifikation kann beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat erfolgen.

Schritt 3: Förderantrag online stellen

Anschließend kann der Antrag über das Förderportal gestellt werden.

Viele Fahrzeug- und Zulassungsdaten werden automatisiert über eine Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt überprüft.

Benötigt werden insbesondere:

  • die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide
  • bei Familien ein aktueller Kindergeldnachweis
  • bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC)

Schritt 4: Prüfung und Auszahlung

Das BAFA prüft die Angaben und Nachweise. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird ein Zuwendungsbescheid ausgestellt und die Förderung ausgezahlt.

Wird auch Leasing gefördert?

Ja. Die E-Auto-Förderung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Neuwagens. Für Leasingnehmer gelten grundsätzlich dieselben Förderhöhen und Einkommensgrenzen wie für Käufer.

Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings die Mindesthaltedauer. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ab der Erstzulassung auf den Antragsteller zugelassen bleiben.

Damit scheiden beispielsweise Leasingverträge mit nur zwölf oder 24 Monaten Laufzeit in der Regel aus, wenn die vorgeschriebene Haltedauer dadurch nicht erfüllt werden kann.

Gerade beim Vergleich von geförderten Leasingangeboten sollte deshalb nicht ausschließlich auf die ausgewiesene Monatsrate geachtet werden. Entscheidend sind auch Sonderzahlungen, Überführungs- und Zulassungskosten sowie die Gesamtkosten über die komplette Laufzeit. Auch der Leasingfaktor kann dabei helfen, verschiedene Angebote besser miteinander zu vergleichen.

Wer konkret nach einem Fahrzeug sucht, findet bei uns außerdem die aktuellen Elektro- und Hybrid-Leasingangebote.

Checkliste: Bekomme ich die E-Auto-Förderung?

Vor der Antragstellung können Interessenten die wichtigsten Voraussetzungen schnell überprüfen:

  1. Handelt es sich um ein erstmals zugelassenes Neufahrzeug?
  2. Liegt die Erstzulassung am oder nach dem 1. Januar 2026?
  3. Wird das Fahrzeug privat gekauft oder geleast?
  4. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze?
  5. Erfüllt ein Plug-in-Hybrid oder Range Extender die Anforderungen an CO₂-Ausstoß oder elektrische Reichweite?
  6. Kann die Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten werden?
  7. Wird der Antrag spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt?

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Förderantrag seit Mai 2026 online gestellt werden.

Wie lange läuft die E-Auto-Förderung?

Für das Förderprogramm stehen insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die Mittel sind für den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorgesehen.

Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums können damit voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden.

Wer ohnehin den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos plant, sollte die Förderung deshalb bereits bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten berücksichtigen.


Themen des Beitrags:
Elektroauto

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