Träger auf Anhängerkupplung
Italien erleichtert Fahrradtransport: Warntafeln nicht mehr Pflicht

Reisende, die mit dem Auto und Fahrrädern nach Italien fahren, können aufatmen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Pflicht zur Anbringung einer rot-weiß gestreiften Warntafel an Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung entfallen. Eine entsprechende Verordnung veröffentlichte das italienischen Verkehrsministerium am 21. Januar 2025.
Neue Regelung für Fahrradtransport auf Anhängerkupplungen
Die Änderung betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUVs, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) mit Fahrradträgern, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Für diese Träger ist es nun ausreichend, das originale Kennzeichen des Fahrzeugs gut sichtbar am Träger anzubringen. Die bisher vorgeschriebene reflektierende Warntafel oder ein drittes Nummernschild sind nicht mehr erforderlich.
Sicherheitsanforderungen bleiben bestehen
Trotz der Lockerung bleiben bestimmte Sicherheitsvorschriften weiterhin gültig:
- Beleuchtung: Die Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs müssen durch den Träger korrekt repliziert werden.
- Breite und Überstand: Der Träger darf nicht mehr als 30 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen.
- Kennzeichenmontage: Das Fahrzeugkennzeichen muss am Träger gut sichtbar sein.
Ausnahmen: Träger an Hecktüren oder Kofferraumklappen
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Fahrradträger auf der Anhängerkupplung, berichtet der ADAC. Wer sein Fahrrad an einem Heckscheiben-System befestigt, benötigt weiterhin eine Warntafel. Diese Tafel muss aus Metall bestehen, mindestens 50 x 50 cm groß sein und rot-weiß schraffiert sein. Verstöße gegen diese Pflicht ziehen ein Bußgeld bis zu 87 Euro nach sich.
Fahrradtransport: Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Pflicht zur Warntafel war in der Vergangenheit ein häufiger Stolperstein für Reisende, die Fahrräder am Heck ihres Fahrzeugs transportierten. Die neue Regelung soll den Fahrradtransport einfacher machen und Klarheit schaffen.
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