Ratgeber
Ratgeber: Alles Wichtige zu Winterreifen in Deutschland

Der goldene Herbst ist vorbei und die Temperaturen sinken stetig. Es ist allerhöchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen. Doch welche Regeln gelten in Deutschland? Gibt es eine Winterreifenpflicht? Was passiert, wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre? Auf diese und weitere Fragen finden wir in diesem Ratgeber Antworten.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?
In Deutschland gibt es nicht – wie oft angenommen – eine starre Pflicht, Winterreifen zu einer bestimmten Jahreszeit zu montieren. Stattdessen gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also z. B. bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen unterwegs sein. Ein grober Merksatz lautet „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) – rechtlich ist dieser Zeitraum jedoch nicht verbindlich.
Was zählt als winterliche Straßenverhältnisse?
Folgende Bedingungen lösen die Winterreifenpflicht aus:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eis- oder Reifglätte
Wenn solche Verhältnisse herrschen, müssen alle Räder des Fahrzeugs mit Winterreifen ausgestattet sein.
Kennzeichnung: Woran erkennt man Winterreifen?
Damit ein Reifen als Winterreifen gilt und den Anforderungen genügt, muss er das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Reifen, die lediglich mit „M+S“ (Matsch & Schnee) gekennzeichnet sind, reichen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr aus.
Wie tief muss das Profil eines Winterreifens sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, auch bei Winterreifen. Der ADAC empfiehlt allerdings mindestens 4 mm Profiltiefe bei Winterreifen – aus Gründen der Sicherheit und des besseren Grips. Außerdem wird ein Austausch nach spätestens sechs Jahren empfohlen, da die Gummimischung mit der Zeit verhärtet und dadurch die Wintertauglichkeit nachlassen kann.
Bußgelder und Konsequenzen
Wird bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Winterreifen gefahren, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro. Kommt es durch das Fahren ohne Winterreifen zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, sind 80 Euro fällig. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Auch der Halter des Fahrzeugs kann zur Verantwortung gezogen werden (z. B. 75 Euro) – etwa wenn das Fahrzeug vermietet oder überlassen wurde.
Können „Ganzjahresreifen“ Winterreifen ersetzen?
Ganzjahresreifen sind nur dann rechtlich als Winterreifen anerkannt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert bei einem Unfall u. U. eine Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit.
Was gilt bei Mietwagen & anderen Fahrzeugen
Vermieter sind verpflichtet, bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrzeug mit passenden Winterreifen zur Verfügung zu stellen. Unterlassen sie dies, droht ihnen ein Bußgeld. Ausgenommen von der Regel sind z. B. einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Bei Leasing-Fahrzeugen sind die Leasingnehmer dafür verantwortlich, dass sie mit passenden Reifen unterwegs sind. Manche Leasing-Angebote bieten sowohl Sommer- als auch Winterreifen an.
Praktische Tipps für den Alltag
Ein frühzeitiger Reifenwechsel vor dem ersten Schneefall ist empfehlenswert. Reifen sollten regelmäßig auf Profiltiefe und Alter überprüft werden. Auch selten genutzte Fahrzeuge oder Anhänger sollten bei winterlichen Bedingungen mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Zudem lohnt sich ein Blick auf aktuelle Reifentests und Qualitätsvergleiche, da die Leistung der verschiedenen Modelle teils stark variiert.
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